- 1.
alternative Arbeitsverfahren, durch die Gefährdungen durch elektromagnetische Felder vermieden oder verringert werden,
- 2.
Auswahl, Einsatz und Betriebsweise von Arbeitsmitteln, die unter Berücksichtigung der auszuführenden Tätigkeit in geringerem Maße elektromagnetische Felder emittieren,
- 3.
technische Maßnahmen zur Verringerung der Gefährdungen durch elektromagnetische Felder, falls erforderlich auch unter Einsatz von Abschirmungen, Verriegelungs- oder anderen Sicherheitseinrichtungen,
- 4.
angemessene Abgrenzungs- und Zugangskontrollmaßnahmen, insbesondere Warnhinweise, Signale, Kennzeichnungen, Markierungen oder Schranken,
- 5.
bei elektrischen Feldern Maßnahmen und Verfahren zur Vermeidung oder Minimierung von elektrischen Entladungen oder Kontaktströmen,
- 6.
angemessene Wartungsprogramme und Kontrollen von Arbeitsmitteln, Arbeitsplätzen und Anlagen,
- 7.
die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze,
- 8.
organisatorische Maßnahmen zur Begrenzung von Ausmaß und Dauer der Exposition,
- 9.
Auswahl und Einsatz von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung sowie
- 10.
die Verwendung der Arbeitsmittel nach den Herstellerangaben.