Die 2-​Aminoethyl-Seitenkette des Strukturelements B kann mit folgenden Atomen, Atomgruppen oder Ringsystemen substituiert sein:
a)
R und R am Stickstoffatom:Wasserstoff, Alkyl-​ (bis C), Cycloalkyl-​ (bis C), Benzyl-​, Alkenyl-​ (bis C), Alkinyl-​ (bis C), Alkylcarbonyl-​ (bis C), Hydroxy-​ und Aminogruppen. Ferner sind Stoffe eingeschlossen, bei denen das Stickstoffatom Bestandteil eines nicht aromatischen gesättigten oder ungesättigten cyclischen Systems ist (beispielsweise Pyrrolidinyl-​, Piperidinyl-​). Ein Ringschluss des Stickstoffatoms unter Einbeziehung von Teilen des Strukturelements B (Reste R bis R) ist möglich. Die dabei entstehende Molekülstruktur muss hinsichtlich der Substituenten auch ohne den erfolgten Ringschluss zum Strukturelement B konform zu Nummer 1.2 Buchstabe a sein. Die dabei entstehenden Ringsysteme können die Elemente Kohlenstoff, Sauerstoff, Schwefel, Stickstoff und Wasserstoff enthalten. Diese Ringsysteme dürfen fünf bis sieben Atome umfassen. Eine Doppelbindung als Brücke zum Strukturelement B ist möglich. Die Reste R/R können ausschließlich in dem bei einem Ringschluss mit Teilen des Strukturelements B entstehenden Ringsystem als doppelt gebundener Rest (Iminstruktur) vorliegen.Ausgenommen von den erfassten Stoffen der Stoffgruppe der von 2-​Phenethylamin abgeleiteten Verbindungen sind Verbindungen, bei denen das Stickstoffatom direkt in ein cyclisches System integriert ist, das an das Strukturelement A anelliert ist.Die Substituenten R und R können (bei Ringschlüssen nur nach dem Ringschluss) weiterhin mit beliebigen, chemisch möglichen Kombinationen der Elemente Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff, Schwefel, Fluor,
Chlor, Brom und Iod substituiert sein. Die auf diese Weise entstehenden Substituenten R/R dürfen dabei eine durchgehende Kettenlänge von maximal zehn Atomen aufweisen (ohne Mitzählung von Wasserstoffatomen). Atome von Ringstrukturen werden dabei nicht in die Zählung einbezogen.
b)
R und R am C-Atom sowie R und R am C-Atom:Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod, Alkyl-​ (bis C), Cycloalkyl-​ (bis C), Benzyl-​, Phenyl-​, Alkenyl-​ (bis C), Alkinyl-​ (bis C), Hydroxy-​, Alkoxy-​ (bis C), Alkylsulfanyl-​ (bis C), Alkyloxycarbonylgruppen (bis C), einschließlich der chemischen Verbindungen, bei denen Substitutionen zu einem Ringschluss mit dem Strukturelement A oder zu Ringsystemen, die die Reste R bis R enthalten, führen können. Diese Ringsysteme dürfen vier bis sechs Atome umfassen.Die aufgeführten Atomgruppen und Ringsysteme können zudem mit beliebigen, chemisch möglichen Kombinationen der Elemente Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff, Schwefel, Fluor, Chlor, Brom und Iod substituiert sein. Die auf diese Weise entstehenden Substituenten R bis R dürfen dabei eine durchgehende Kettenlänge von maximal zwölf Atomen aufweisen (ohne Mitzählung von Wasserstoffatomen). Atome von Ringstrukturen werden dabei nicht in die Zählung einbezogen.Sofern die Reste R bis R Bestandteil eines Ringsystems sind, das das Stickstoffatom des Strukturelements B enthält, gelten für weitere Substituenten die Beschränkungen gemäß Buchstabe a.
c)
Carbonylgruppe in beta-​Stellung zum Stickstoffatom (sogenannte bk-​Derivate, siehe Abbildung der Cathinon-​Grundstruktur unter Nummer 1: R und R am C-Atom: Carbonylgruppe (C=O)).