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§ 139 FFG - Art und Höhe, Verteilung der Referenzpunkte
Stand 22.07.2021
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§ 139 Art und Höhe, Verteilung der Referenzpunkte
(1) Die Förderhilfen werden als Zuschuss gewährt.
(2) Die für die Referenzkinoförderung zur Verfügung stehenden Mittel werden nach dem Verhältnis verteilt, in dem die Referenzpunkte der einzelnen Kinos zueinander stehen.