Open user menu
§ 20 FFG - Ständige Förderkommissionen
Stand 22.07.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 20 Ständige Förderkommissionen
Folgende ständige Förderkommissionen werden eingerichtet:
1.
die Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung,
2.
die Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung und
3.
die Kommission für Kinoförderung.