- 1.
Hilfe bei der Antragstellung,
- 2.
Hilfe bei der Klärung weiterer zuständiger Leistungsträger,
- 3.
das Hinwirken auf zeitnahe Entscheidungen und Leistungen der anderen Leistungsträger,
- 4.
Hilfe bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten,
- 5.
Hilfe bei der Inanspruchnahme von Leistungen,
- 6.
die Vorbereitung von Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft einschließlich des gesellschaftlichen Engagements,
- 7.
die Vorbereitung von Kontakten und Begleitung zu Leistungsanbietern und anderen Hilfemöglichkeiten,
- 8.
Hilfe bei der Entscheidung über Leistungserbringer sowie bei der Aushandlung und dem Abschluss von Verträgen mit Leistungserbringern sowie
- 9.
Hilfe bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus der Zielvereinbarung und dem Bewilligungsbescheid.