- 1.
Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe, soweit deren Leistungen unter ärztlicher Aufsicht oder auf ärztliche Anordnung ausgeführt werden, einschließlich der Anleitung, eigene Heilungskräfte zu entwickeln,
- 2.
Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder,
- 3.
Arznei- und Verbandsmittel,
- 4.
Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie,
- 5.
Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung,
- 6.
Hilfsmittel,
- 6a.
digitale Gesundheitsanwendungen sowie
- 7.
Belastungserprobung und Arbeitstherapie.