- 1.
die Bezeichnung und die Anschrift der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle, der den Zuschlag erteilenden Stelle sowie der Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind,
- 2.
die Verfahrensart,
- 3.
die Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind,
- 4.
gegebenenfalls in den Fällen des § 29 Absatz 3 die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen,
- 5.
Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung,
- 6.
gegebenenfalls die Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose,
- 7.
gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangeboten,
- 8.
etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist,
- 9.
die elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können,
- 10.
die Teilnahme- oder Angebots- und Bindefrist,
- 11.
die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen,
- 12.
die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder die Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind,
- 13.
die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt, und
- 14.
die Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden.