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§ 52 UVgO - Durchführung von Planungswettbewerben
Stand 02.09.2017
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§ 52 Durchführung von Planungswettbewerben
Planungswettbewerbe können insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt werden.