- 1.
als Grundgesamtheit der für die Gebäude- und Wohnungszählung relevanten Anschriften,
- 2.
zur Vorbereitung und als Auswahlgrundlage für die beim Zensus vorgesehenen Stichprobenerhebungen,
- 3.
der Steuerung und Kontrolle des Ablaufs aller primärstatistischen Erhebungen des Zensus,
- 4.
der Koordinierung der Erhebungen des Zensus, der Zusammenführung der im Rahmen der Durchführung des Zensus aus verschiedenen Quellen stammenden Daten und der Prüfung auf Vollzähligkeit der in den Zensus einzubeziehenden Gebäude, Wohnungen und Personen,
- 5.
der Abbildung eines Systems der raumbezogenen Analysen und Darstellungen von statistischen Ergebnissen und der Schaffung einer Grundlage für eine kleinräumige Auswertung des Zensus sowie
- 6.
der Bewertung der Qualität der Erhebungen und der Evaluierung des Zensus.