- 1.
(weggefallen)
- 2.
„Betreiber“, wer unabhängig vom Eigentum eine Einheit oder eine EEG- oder KWK-Anlage nutzt,
- 3.
„EEG-Anlage“ jede Anlage zur Erzeugung von Strom, die nach der für sie maßgeblichen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes eine Anlage ist,
- 4.
„Einheit“ jede und jeder ortsfeste - a)
Gaserzeugungseinheit,
- b)
Gasspeicher,
- c)
Gasverbrauchseinheit,
- d)
Stromerzeugungseinheit,
- e)
Stromspeicher,
- f)
Stromverbrauchseinheit,
- 5.
„Gaserzeugungseinheit“ jede technische Einrichtung zur Erzeugung von Gas,
- 6.
„Gasspeicher“ jede technische Einrichtung zur Zwischenspeicherung von Gas,
- 7.
„Gasverbrauchseinheit“ jede technische Einrichtung zum Verbrauch von Gas,
- 8.
„KWK-Anlage“ jede ortsfeste technische Anlage, in der gleichzeitig Strom und Nutzwärme erzeugt werden,
- 9.
„Marktakteur“ jede natürliche oder juristische Person, die am Energiemarkt teilnimmt,
- 10.
„Projekt“ jede Einheit in der Entwurfs- oder Errichtungsphase, deren Inbetriebnahme geplant ist,
- 11.
„Stromerzeugungseinheit“ jede technische Einrichtung, die unabhängig vom eingesetzten Energieträger direkt Strom erzeugt; bei einer Solaranlage ist jedes Modul eine eigenständige Stromerzeugungseinheit,
- 12.
„Stromlieferant“ jede natürliche oder juristische Person, die Strom an andere liefert,
- 13.
„Stromspeicher“ jede technische Einrichtung zur Zwischenspeicherung von elektrischer Energie,
- 14.
„Stromverbrauchseinheit“ jede technische Einrichtung, die Strom verbraucht,
- 15.
„Transportkunde“ jeder Gasgroßhändler und Gaslieferant einschließlich der Handelsabteilung eines vertikal integrierten Unternehmens,
- 16.
„Webportal“ die elektronische Plattform des Marktstammdatenregisters im Internet.