§ 34 StandAG - Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung
§ 34 Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung (1) Entsteht nach der Anrechnung des gezahlten Umlagevorauszahlungsbetrages auf den festgesetzten Umlagebetrag ein Fehlbetrag, ist dieser innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des festgesetzten Umlagebetrages zu entrichten. Der Fehlbetrag ist in der Festsetzung des Umlagebetrages auszuweisen.
(2) Übersteigt der gezahlte Vorauszahlungsbetrag den festgesetzten Umlagebetrag, ist die Überzahlung unverzinst zu erstatten.
Diskussion zu § 34 StandAG
LX
29.07.2025 05:16