Teil 4. Zugänglichkeit der DIN-Normen

§ 12 Zugänglichkeit der DIN-​Normen DIN-​Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind im Beuth Verlag GmbH erschienen und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert.

Teil 5. Schlussbestimmung

§ 13 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Die Treibhausgasemissionen sind:

KraftstoffRohstoffquelle und VerfahrenSpezifische
Treibhausgasemissionen
(in kg CO2Äq pro GJ)
a)Komprimiertes synthetisches MethanSabatier-Prozess mit Wasserstoff aus der durch nicht-biogene erneuerbare Energien gespeisten Elektrolyse3,3
b)Komprimierter Wasserstoff in einer BrennstoffzelleVollständig durch nicht-biogene erneuerbare Energien gespeisten Elektrolyse9,1
c)Komprimierter Wasserstoff in einer BrennstoffzelleVollständig durch aus Kohle gewonnenem Strom gespeiste Elektrolyse234,4
d)Komprimierter Wasserstoff in einer BrennstoffzelleVollständig durch aus Kohle gewonnenem Strom gespeiste Elektrolyse, sofern bei der Gewinnung der Kohle das CO aus Prozessemissionen abgeschieden und gespeichert worden ist52,7

Die Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz sind: