Teil 4. Zugänglichkeit der DIN-Normen
§ 12 Zugänglichkeit der DIN-Normen DIN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind im Beuth Verlag GmbH erschienen und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert.
Teil 5. Schlussbestimmung
§ 13 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Anlage 1 (zu § 3)
Treibhausgasemissionen strombasierter Kraftstoffe (Fundstelle: BGBl. I 2017, 1199)
Treibhausgasemissionen strombasierter Kraftstoffe (Fundstelle: BGBl. I 2017, 1199)
Die Treibhausgasemissionen sind:
| Kraftstoff | Rohstoffquelle und Verfahren | Spezifische Treibhausgasemissionen (in kg CO2Äq pro GJ) | |
| a) | Komprimiertes synthetisches Methan | Sabatier-Prozess mit Wasserstoff aus der durch nicht-biogene erneuerbare Energien gespeisten Elektrolyse | 3,3 |
| b) | Komprimierter Wasserstoff in einer Brennstoffzelle | Vollständig durch nicht-biogene erneuerbare Energien gespeisten Elektrolyse | 9,1 |
| c) | Komprimierter Wasserstoff in einer Brennstoffzelle | Vollständig durch aus Kohle gewonnenem Strom gespeiste Elektrolyse | 234,4 |
| d) | Komprimierter Wasserstoff in einer Brennstoffzelle | Vollständig durch aus Kohle gewonnenem Strom gespeiste Elektrolyse, sofern bei der Gewinnung der Kohle das CO aus Prozessemissionen abgeschieden und gespeichert worden ist | 52,7 |
Anlage 2 (zu § 3)
Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz (Fundstelle: BGBl. I 2017, 1200)
Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz (Fundstelle: BGBl. I 2017, 1200)
Die Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz sind: