§ 11 SokaSiG - Geltung der tarifvertraglichen Rechtsnormen
§ 11 Geltung der tarifvertraglichen Rechtsnormen Die tarifvertraglichen Rechtsnormen, auf die in den §§ 1 bis 8 verwiesen wird, gelten unabhängig davon, ob die Tarifverträge wirksam abgeschlossen wurden.