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§ 12 SokaSiG - Zivilrechtliche Durchsetzung
Stand 15.06.2021
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§ 12 Zivilrechtliche Durchsetzung
Auf die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zum Urlaubskassenverfahren an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft findet Abschnitt 5 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes entsprechende Anwendung.