- 1.
Namensangaben nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 und 9 sowie die Anzahl und die Namensangaben der erfassten Mitreisenden nach § 2 Absatz 2 Nummer 19,
- 2.
Anschrift und Kontaktangaben nach § 2 Absatz 2 Nummer 5,
- 3.
alle Arten von Zahlungsinformationen, einschließlich der Rechnungsanschrift, nach § 2 Absatz 2 Nummer 10, die zur Feststellung der Identität des Fluggastes oder anderer Personen beitragen könnten,
- 4.
Angaben zum Vielflieger-Eintrag nach § 2 Absatz 2 Nummer 12,
- 5.
allgemeine Hinweise nach § 2 Absatz 2 Nummer 16, die zur Feststellung der Identität des Fluggastes beitragen könnten und
- 6.
Daten nach § 2 Absatz 2 Nummer 8.