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§ 7 ProstAV - Verantwortlichkeit für die Löschung der übermittelten Daten
Stand 28.08.2017
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§ 7 Verantwortlichkeit für die Löschung der übermittelten Daten
Für die Löschung der ihnen nach § 6 übermittelten Daten sind die für die angegebenen Tätigkeitsorte zuständigen Behörden verantwortlich.