§ 7 ProstAV - Verantwortlichkeit für die Löschung der übermittelten Daten
§ 7 Verantwortlichkeit für die Löschung der übermittelten Daten Für die Löschung der ihnen nach § 6 übermittelten Daten sind die für die angegebenen Tätigkeitsorte zuständigen Behörden verantwortlich.