§ 1 ProstStatV - Umfang der Erhebungen
§ 1 Umfang der Erhebungen Erhebungen als Bundesstatistik werden durchgeführt über:
1.
die Prostitutionstätigkeit,
2.
das Prostitutionsgewerbe,
3.
Prostitutionsfahrzeuge und
4.
Prostitutionsveranstaltungen.