- 1.
die Ausstellung, die Verlängerung und die Ablehnung einer Anmeldebescheinigung,
- 2.
das Geburtsjahr der anmeldepflichtigen Person,
- 3.
die Länder oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist,
- 4.
der Sitz der auskunftspflichtigen Behörde nach § 8 Absatz 1 Satz 2,
- 5.
die Staatsangehörigkeit der anmeldepflichtigen Person; soweit die anmeldepflichtige Person außer der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, ist die deutsche Staatsangehörigkeit zu erfassen,
- 6.
die Gültigkeitsdauer der Anmeldebescheinigung oder der Verlängerung der Anmeldebescheinigung in Jahren und
- 7.
die Anmeldung der Personen, die bereits vor dem 1. Juli 2017 der Prostitution nachgegangen sind.