§ 4 ProstStatV - Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsfahrzeuge
§ 4 Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsfahrzeuge Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 1 Nummer 3 sind für jeden Vorgang:
1.
die Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges,
2.
der Ort der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges und
3.
die Untersagung der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges.