§ 5 ProstStatV - Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsveranstaltungen
§ 5 Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsveranstaltungen Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 1 Nummer 4 sind für jeden Vorgang:
1.
die Anzeige der Prostitutionsveranstaltung und
2.
der Ort der Prostitutionsveranstaltung.