§ 211 StrlSchG - Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten (§ 70)
§ 211 Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten (§ 70) Eine Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten, die vor dem 31. Dezember 2018 erfolgt ist, gilt als Bestellung nach § 70 Absatz 1 fort.