Open user menu
§ 211 StrlSchG - Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten (§ 70)
Stand 04.06.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 211 Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten (§ 70)
Eine Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten, die vor dem 31. Dezember 2018 erfolgt ist, gilt als Bestellung nach § 70 Absatz 1 fort.