- 1.
spezifische Anforderungen an die Datensicherheit oder die Datenschutzkontrolle,
- 2.
die Festlegung von besonderen Aussonderungsprüffristen,
- 3.
die Sensibilisierung der an Verarbeitungsvorgängen Beteiligten,
- 4.
die Beschränkung des Zugangs zu den personenbezogenen Daten innerhalb der verantwortlichen Stelle,
- 5.
die von anderen Daten getrennte Verarbeitung,
- 6.
die Pseudonymisierung personenbezogener Daten,
- 7.
die Verschlüsselung personenbezogener Daten oder
- 8.
spezifische Verfahrensregelungen, die im Fall einer Übermittlung oder Verarbeitung für andere Zwecke die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sicherstellen.