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§ 77 BDSG - Vertrauliche Meldung von Verstößen
Stand 29.06.2021
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§ 77 Vertrauliche Meldung von Verstößen
Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können.