§ 1 EntgTranspG - Ziel des Gesetzes
§ 1 Ziel des Gesetzes Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen.
Diskussion zu § 1 EntgTranspG
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14.08.2025 20:43