- 1.
die Verlegung, die Stilllegung und die Schließung der Fahrlehrerausbildungsstätte,
- 2.
die Bestellung und die Entlassung einer verantwortlichen Leitung der Fahrlehrerausbildungsstätte,
- 3.
Änderungen im Lehrpersonal; der Anzeige über die Einstellung einer Lehrkraft sind Unterlagen zum Nachweis der Eignung beizufügen,
- 4.
Verlegung der Unterrichtsräume,
- 5.
bei juristischen Personen, nichtrechtsfähigen Vereinen oder rechtsfähigen Personengesellschaften als Inhabern der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte die Bestellung oder das Ausscheiden von Personen, die nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung berufen sind.