§ 3 Zweck des MeldeportalsDas Meldeportal dient der Entgegennahme und Weiterleitung einer Meldung, die nach einer Meldevorschrift über das Meldeportal elektronisch abgegeben werden muss, an die jeweils zuständigen empfangenden Stellen.
Diskussion zu § 3 SeeSchMeldPortalG
LX
28.07.2025 06:45
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