§ 3 SeeSchMeldPortalG - Zweck des Meldeportals
§ 3 Zweck des Meldeportals Das Meldeportal dient der Entgegennahme und Weiterleitung einer Meldung, die nach einer Meldevorschrift über das Meldeportal elektronisch abgegeben werden muss, an die jeweils zuständigen empfangenden Stellen.