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§ 25 PflBG - Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts
Stand 19.07.2021
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§ 25 Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts
Die §§ 16 bis 24 finden keine Anwendung auf Auszubildende, die Diakonissen, Diakonieschwestern oder Mitglieder geistlicher Gemeinschaften sind.