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§ 3 VDG - Verfahren über eine einheitliche Stelle
Stand 24.05.2018
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§ 3 Verfahren über eine einheitliche Stelle
Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder nach der Rechtsverordnung nach § 20 können über eine einheitliche Stelle im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.