§ 3 VDG - Verfahren über eine einheitliche Stelle
§ 3 Verfahren über eine einheitliche Stelle Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder nach der Rechtsverordnung nach § 20 können über eine einheitliche Stelle im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.
Diskussion zu § 3 VDG
LX
08.07.2025 07:17