Nachweisung 252 und 342) oder „Va“ (Nachweisung 243) ergeben sich aus Anlage 1 Abschnitt C.
3.6.2.3.3
Die Kennzahlen für das Feld „Herkunft des VG“ ergeben sich aus Anlage 1 Abschnitt B. Das Feld befindet sich nur auf dem Formblatt 200 sowie auf der Nachweisung 265.
3.6.2.3.4
Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass in die Kopfzeile der Formblätter 200 und 300 sowie der Nachweisungen 240, 242, 243, 252, 265 und 342 für Form des VG, Va/Vz/VG und/oder Herkunft des VG folgende Kennzahlen einzusetzen sind:
Formblatt 200Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen
BerVersVFb 200 für:Kennzahlen
Form des VGVaVzVGHerkunft des VG
1. Feld2. Feld1. Feld2. Feld3. Feld1. Feld2. Feld
§ 2 Nr. 2das gesamte VG73000
§ 3 Abs. 1 Nr. 1adas gesamte selbst
abg. VG
101
02
3000
§ 3 Abs. 1 Nr. 1bdas gesamte übernommene VG401
02
3000
§ 3 Abs. 1 Nr. 2adas inländische selbst abg. und das im Wege des Dienstleistungsverkehrs selbst abg. ausländische VG13001
§ 3 Abs. 1 Nr. 2bdas ausländische selbst abg. Niederlassungs-VG13099
§ 3 Abs. 1 Nr. 2cdas durch eine Niederlassung selbst abg. VG pro Land13021 bis
48, 51
bis 63
§ 5 Abs. 1das selbst abg. Unfallversicherungsgeschäft10300
Formblatt 200Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen sowie Rückversicherungsunternehmen