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§ 16 GEEV - Höchstwert für Windenergieanlagen an Land
Stand 14.01.2021
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§ 16 Höchstwert für Windenergieanlagen an Land
Der Höchstwert für Gebote für Windenergieanlagen an Land entspricht dem nach § 37b des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ermittelten Wert.