§ 1 PatAnwAPrV - Voraussetzungen für die Zulassung
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§ 1 Voraussetzungen für die ZulassungZur Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes wird als Bewerberin oder Bewerber für den Beruf des Patentanwalts zugelassen, wer die Voraussetzungen des § 6 der Patentanwaltsordnung erfüllt.
Diskussion zu § 1 PatAnwAPrV
LX
29.05.2025 03:08
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