§ 1 PatAnwAPrV - Voraussetzungen für die Zulassung
§ 1 Voraussetzungen für die Zulassung Zur Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes wird als Bewerberin oder Bewerber für den Beruf des Patentanwalts zugelassen, wer die Voraussetzungen des § 6 der Patentanwaltsordnung erfüllt.
Diskussion zu § 1 PatAnwAPrV
LX
15.07.2025 21:31