1 | 1 080 | Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse BE | |
1.1 | 525 | Fachliches Professionswissen | |
1.1.1 | 300 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“ | |
1.1.1.1 | | Kompetenz BE-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten Fahrlehrer der Klasse BE können die psychischen und physischen Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten sowie Verhaltensstrategien zum Umgang mit diesen Einflussfaktoren erläutern. Sie können ihr Wissen anwenden, um die Fahreignung und Fahrtüchtigkeit von Fahrschülern einzuschätzen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: - •
- Begriffsklärung Fahreignung, Fahrtüchtigkeit, Befähigung
- •
- Alkohol und andere Drogen (v. a. Auswirkungen auf das Fahrverhalten, die Fahrtüchtigkeit und die Fahreignung; Abbau und Nachweisbarkeit; Rechtsvorschriften; Strategien zur Vermeidung von Fahrten unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss)
- •
- Krankheiten und Medikamente (v. a. Auswirkungen auf das Fahrverhalten, die Fahrtüchtigkeit und die Fahreignung; Rechtsvorschriften; Strategien zur Fahrvermeidung bzw. zur Anpassung des Fahrverhaltens)
- •
- Ablenkung und Müdigkeit (v. a. häufige Ablenkungen und Auswirkungen auf das Fahrverhalten; Auswirkungen von Müdigkeit auf das Fahrverhalten und die Fahrtüchtigkeit; Rechtsvorschriften; Strategien zur Vermeidung des Fahrens unter Ablenkung und bei Müdigkeit)
- •
- Soziale Einflüsse von Mitfahrern (v. a. verkehrssicherheitsdienliche und sicherheitsabträgliche Einflüsse; Strategien zum Umgang mit Mitfahrern)
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
| | - •
- Emotionen, Aggression und Selbstdurchsetzung (v. a. Auswirkungen auf das Fahrverhalten; Strategien zur Emotionskontrolle)
- •
- Stress (v. a. Auslöser von Stress im Straßenverkehr; Auswirkungen auf das Fahrverhalten; Strategien zum Stressabbau)
- •
- Fahrerselbstbild und Fahrertypen (v. a. Lebensstilgruppen; Risikoprofile)
| |
1.1.1.2 | | Kompetenz BE-2 – Vielfalt im Straßenverkehr Fahrlehrer der Klasse BE können die verkehrssicherheitsrelevanten Besonderheiten anderer Verkehrsteilnehmer erläutern und deren visuelle, intentionale und emotionale Perspektive einnehmen. Sie können die erforderliche Anpassung des eigenen Fahrverhaltens bei Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmern erläutern und begründen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: - •
- Verkehrssicherheitsrelevante Besonderheiten anderer Verkehrsteilnehmer (v. a. Kinder; Ältere; Menschen mit Behinderung; Fußgänger; Radfahrer; Fahrer von Elektrofahrzeugen inklusive Elektrokleinstfahrzeugen; Kraftradfahrer; Pkw-Fahrer; Fahrer von Quads, Trikes und sonstigen Leichtkraftfahrzeugen; Lkw- und KOM-Fahrer; Fahrer von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen; Reiter sowie Führer von Tieren und bespannten Fuhrwerken), mögliche Gefahrensituationen mit ihnen sowie erforderliche Anpassungen des eigenen Fahrverhaltens
- •
- Perspektivenübernahme (v. a. Arten der Perspektivenübernahme und ihre Bedeutung für sicheres Fahren; kritische Verkehrssituationen aus Sicht verschiedener Beteiligter)
| Bildungswissenschaftler; Fahrlehrer |
1.1.1.3 | | Kompetenz BE-3 – Fahraufgaben und Grundfahraufgaben Fahrlehrer der Klasse BE können die verschiedenen Fahraufgaben und Grundfahraufgaben für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sowie die fünf Fahrkompetenzbereiche gemäß den Fahraufgabenkatalogen erläutern. Sie können die Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben erläutern. Sie können die Kompetenz von Fahrschülern zur Durchführung von Fahraufgaben und Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompetenzbereiche beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: - •
- Fahraufgaben und Grundfahraufgaben gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen B/BE sowie dem Fahraufgabenkatalog für die Grundfahraufgaben dieser Klassen (v. a. Entstehung der Fahraufgabenkataloge; Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel; Kurve; Vorbeifahren, Überholen; Kreuzung, Einmündung, Einfahren; Kreisverkehr; Schienenverkehr; Haltestelle, Fußgängerüberweg; Geradeausfahren; Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt; Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung); Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung); Umkehren; Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung; Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links)
- •
- Fahrkompetenzbereiche gemäß den Fahraufgabenkatalogen (v. a. Verkehrsbeobachtung; Fahrzeugpositionierung; Geschwindigkeitsanpassung; Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern; Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise)
| Fahrlehrer |
| | - •
- Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben (v. a. Anforderungs- und Bewertungsstandards gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen B/BE sowie die Grundfahraufgaben dieser Klassen; fahraufgabenrelevante Vorschriften der StVO mit Fokus auf Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Vorbeifahren, Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge, abgehende Fahrstreifen, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen, Vorfahrt, Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren, Einfahren und Anfahren, besondere Verkehrslagen, Halten und Parken, Beleuchtung, Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Bahnübergänge, öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse, Fußgänger, Fußgängerüberwege, Verbände, Tiere, Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten, Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil, Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen)
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1.1.1.4 | | Kompetenz BE-4 – Verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr Fahrlehrer der Klasse BE können die Sicherheitsbedeutung eines durch Vorsicht und gegenseitige Rücksicht geprägten Fahr- und Verkehrsverhaltens erläutern und begründen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: - •
- Kommunikation im Straßenverkehr und ihre Besonderheiten
- •
- Verantwortungsvolles, rücksichtsvolles und regelbewusstes Fahr- und Verkehrsverhalten (v. a. Sicherheitsbedeutung; Grundregeln der Verkehrsteilnahme nach § 1 StVO; Vertrauensgrundsatz; Grundsatz der doppelten Sicherung)
- •
- Bedeutung und Grenzen des Regelvertrauens bei der Verkehrsteilnahme (v. a. beabsichtigte und unbeabsichtigte Regelverstöße; mögliche Konflikte zwischen verantwortungsvollem, rücksichtsvollem und regelkonformem Fahr- und Verkehrsverhalten; Konfliktbewältigung im Straßenverkehr)
- •
- Deviantes Fahrverhalten (v. a. Ursachen; Strategien zur Veränderung devianten Fahrverhaltens)
| Bildungswissenschaftler; Fahrlehrer |
1.1.1.5 | | Kompetenz BE-5 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung Fahrlehrer der Klasse BE können die Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung erläutern. Sie können Verkehrssituationen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE in Bezug auf Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. Sie können die Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung von Fahrschülern beurteilen und im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung durch geeignete Maßnahmen verbessern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: - •
- Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (v. a. Beobachten; Lokalisieren; Identifizieren; Bewerten der Gefahr; Bewerten der Handlungsfähigkeit; Abwägen des Risikos; Entscheiden; Handeln)
- •
- Notwendigkeit zur Nutzung verschiedener Sinne bei der Wahrnehmung der Verkehrsumwelt mit Fokus auf der Verkehrsbeobachtung
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
| | - •
- Typische Verkehrsbeobachtung von Fahranfängern und Fahrexperten sowie Strategien guter Verkehrsbeobachtung (v. a. gezieltes, frühzeitiges und mehrmaliges Beobachten mit angemessener Dauer; Spiegelnutzung; Kontrolle toter Winkel; Anpassung der Verkehrsbeobachtung an die Verkehrsumgebung; verdeckte Gefahren und mögliche „Blickschatten“)
- •
- Erschwerende Rahmenbedingungen bei der Verkehrsbeobachtung (v. a. Dämmerung oder Dunkelheit; schlechte Sicht durch Witterungseinflüsse; bauliche Gestaltung des Fahrzeugs)
- •
- Mögliche Gefahren im Straßenverkehr (v. a. in Bezug auf die Straßen-, Witterungs- und Sichtverhältnisse, den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer; Gefahren bei der Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben)
- •
- Antizipation gefährlicher Entwicklungsmöglichkeiten von Verkehrssituationen (v. a. Gefahrenhinweise; mögliche gefährliche Situationsverläufe)
- •
- Fehleinschätzungen von Fahrzeugführern
- •
- Verhalten in potenziell gefährlichen Situationen (v. a. Gefahrenvermeidung als präventive Fahrstrategie, Gefahrenabwehr in Notsituationen; Warnzeichen)
- •
- Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (v. a. computer- bzw. simulatorgestützte Trainingsprogramme, kommentierendes Fahren) und Verkehrswahrnehmungstests
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1.1.1.6 | | Kompetenz BE-6 – Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse BE kennen die Unfallbeteiligung sowie die typischen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Fahranfängern, jungen Fahrern und älteren Fahrern. Sie können typische Unfälle dieser Gruppen analysieren. Sie können Fahrschülern am Beispiel regionaler Gefahrenstrecken übergreifende Strategien zum Erkennen und Vermeiden von Gefahren vermitteln. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: - •
- Erhöhtes Unfallrisiko und typische Unfallszenarien von Fahranfängern, jungen Fahrern und älteren Fahrern
- •
- Unfallfolgen auf körperlicher, geistiger, sozialer und rechtlicher Ebene
- •
- Typische Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Fahranfängern sowie deren psychologische Grundlagen (v. a. unzureichende Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung; Defizite und geringe Routine bei der Fahrzeugbedienung)
- •
- Regionale Gefahrenstrecken, auf denen Fahranfänger verunglückt sind (v. a. Erkennen von kritischen Streckenmerkmalen und Unfallursachen; Erarbeitung von Strategien zum Vermeiden von Gefahren; Transfer auf andere Strecken)
- •
- Typische Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von jungen Fahrern sowie deren psychologische Grundlagen (v. a. im Vergleich zu älteren Fahrern häufigeres Vorkommen von mangelnder Emotions- und Handlungskontrolle, von Fehleinschätzungen der eigenen Fahrkompetenz und von erhöhter Risikobereitschaft; Fahren in jugendtypischen Freizeitsituationen)
- •
- Typische Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von älteren Fahrern
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.1.1.7 | | Kompetenz BE-7 – Umweltschonendes Fahr- und Verkehrsverhalten Fahrlehrer der Klasse BE kennen die verschiedenen Arten der Verkehrsteilnahme in Deutschland. Sie können die Möglichkeiten zur umweltschonenden Gestaltung des Fahr- und Verkehrsverhaltens erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: - •
- Arten der Verkehrsteilnahme (v. a. Arten sowie multimodale und intermodale Kombinationsmöglichkeiten der Verkehrsteilnahme; Bewertung der Arten und Kombinationsmöglichkeiten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit und die Umweltschonung)
- •
- Einflussfaktoren auf den Kraftstoffverbrauch bzw. Energiebedarf (v. a. Fahrwiderstände) sowie Strategien für ein umweltschonendes bzw. energiesparendes Führen von Fahrzeugen der Klassen B/BE (v. a. Routenplanung; Wartung; Beladung; vorausschauende Fahrweise; Beschleunigen; Motordrehzahl)
| Fahrlehrer, Ingenieur |
1.1.2 | 100 | Kompetenzbereich „Recht“ | |
1.1.2.1 | | Kompetenz BE-1 – Rechtssystematik Fahrlehrer der Klasse BE können die Struktur des Rechtssystems in Bezug auf die Teilnahme am Straßenverkehr beschreiben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: - •
- Grundlagen des Rechtssystems (v. a. Gewaltenteilung; Öffentliches Recht; Privatrecht; Gerichtsbarkeit; Föderalismus)
- •
- System der Rechtsquellen (v. a. Unionsrecht; Gesetze; Verordnungen; Verwaltungsvorschriften; Richtlinien)
- •
- Rechtsbehelfe (v. a. Einspruch; Widerspruch; Berufung; Revision)
| Jurist |
1.1.2.2 | | Kompetenz BE-2 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse BE können die für das Führen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE relevanten Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Sie können die für das Führen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE relevanten Grundlagen des Sozialrechts und des Steuerrechts beschreiben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: - •
- Rechtsvorschriften aus dem Bereich „Verhalten im Straßenverkehr“ gemäß StVO (v. a. Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit; Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen; sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden; besondere Fortbewegungsmittel; übermäßige Straßenbenutzung; Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsverbot; Verkehrshindernisse; Unfall; Sonderrechte; blaues und gelbes Blinklicht; Verkehrszeichen)
- •
- Fahrerlaubnisrecht gemäß FeV, Richtlinie 2006/126/EG und StVG (v. a. Fahrerlaubnis und Führerschein; Einteilung der Fahrerlaubnisklassen und Verwendung von Schlüsselzahlen; Voraussetzungen für die und Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis; Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse; Fahrzeugführereigenschaft des Fahrlehrers bei Ausbildungs-, Prüfungs- und Begutachtungsfahrten; Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis sowie Anordnung von Auflagen; Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts)
| Fahrlehrer, Jurist |
| | - •
- Zulassungsrecht gemäß FZV und StVZO (v. a. Notwendigkeit einer Zulassung und zulassungsfreie Fahrzeuge; Arten und Zuteilung sowie Ausgestaltung und Anbringung von Kennzeichen; Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II; Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung)
- •
- Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht des Straßenverkehrs gemäß BKatV, OWiG, StGB, StPO und StVG (v. a. Geschwindigkeitsverstöße; Missachtung der Vorfahrt-/Vorrangregelung; Fahren ohne Fahrerlaubnis; Gefährdung des Straßenverkehrs; verbotene Kraftfahrzeugrennen; unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung; Zweck und Aufbau des Fahreignungs-Bewertungssystems; Ablauf des Verfahrens und Sanktionsmöglichkeiten beim Begehen von Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten)
- •
- Haftungs- und Versicherungsrecht im Straßenverkehr gemäß BGB, PflVG und StVG (v. a. Gefährdungs- und Verschuldenshaftung; vorgeschriebene und freiwillige Versicherungen für die Teilnahme am Straßenverkehr)
- •
- Fahrschulwesen gemäß DV-FahrlG, FahrlAusbV, FahrlG, FahrlPrüfV und StVG (v. a. Ablauf und Inhalt der Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern; Erfordernis, Inhalt, Voraussetzungen und Erteilung der Fahrlehrerlaubnis und Anwärterbefugnis; Eignung des Fahrlehrers und Prüfung der Zuverlässigkeit; Ruhen und Erlöschen sowie Rücknahme und Widerruf der Fahrlehrerlaubnis; Pflichten des Fahrlehrers und Fahrlehreranwärters; Aufzeichnungen; Überwachung; Anwärterschein und Fahrlehrerschein)
- •
- Sozialvorschriften gemäß AETR, ArbZG, VO (EG) Nr. 561/2006 und VO (EU) Nr. 165/2014 (v. a. Fahrtenschreiber; Lenk- und Ruhezeiten sowie Fahrtunterbrechungen; Arbeits- und Ruhezeiten)
- •
- Steuerrechtliche Vorschriften gemäß KraftStDV und KraftStG (v. a. Steuergegenstand; Ausnahmen von der Besteuerung; Dauer der Steuerpflicht)
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1.1.3 | 125 | Kompetenzbereich „Technik“ | |
1.1.3.1 | | Kompetenz BE-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse BE kennen die Aufgaben, den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Sie können erläutern, wie Personen und Ladung in Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE gesichert werden und dieses Wissen anwenden. Sie können erläutern, wie die Betriebs- und Verkehrssicherheit bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE kontrolliert wird und dieses Wissen anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: - •
- Konventionelle und alternative Antriebstechnologien (v. a. Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise von Viertaktmotor, Ottomotor, Dieselmotor, Hybridantrieb und Elektroantrieb; sicherheits- und umweltrelevante Vor- und Nachteile der Antriebstechnologien; Einsatzmöglichkeiten alternativer Antriebstechnologien in der Fahrausbildung und Fahrerweiterbildung)
| Ingenieur |
| | - •
- Antriebsstrang (v. a. Aufgaben und Aufbau)
- •
- Fahrwerk (v. a. Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise von Bremssystem, Rädern und Reifen, Radaufhängung und Lenkung; Rechtsvorschriften)
- •
- Lärm- und Schadstoffminderung (v. a. Arten von Schadstoffen; Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise der Abgasanlage; Rechtsvorschriften)
- •
- Aktive und passive Fahrzeugsicherheit (v. a. Maßnahmen zur Unfallvorbeugung und Unfallfolgenminderung; Funktionsweise von Maßnahmen zum Insassenschutz)
- •
- Personenbeförderung, Beladung und Ladungssicherung sichere Beförderung von Personen; Ladungssicherungshilfsmittel; Folgen unzureichender Sicherung von Personen und Ladung; praktische Übungen zur Sicherung von Personen und Ladung)
- •
- Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit (v. a. Rechtsvorschriften; praktische Übungen zur Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit)
- •
- Liegenbleiben (v. a. Rechtsvorschriften; Maßnahmen bei Liegenbleiben)
- •
- Anhänger und Verbindungseinrichtungen (v. a. Arten von Anhängern; Aufgaben, Arten und Funktionsweise von Verbindungseinrichtungen; Rechtsvorschriften; Zusammenstellen von Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE; Verbinden und Trennen von Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE inklusive praktischer Übungen; Beleuchtungseinrichtungen von Anhängern; Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise der Auflaufbremse)
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1.1.3.2 | | Kompetenz BE-2 – Fahrphysik Fahrlehrer der Klasse BE können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: - •
- Kräfte und Momente am Fahrzeug
- •
- Haftungsgrenze der Reifen bei kritischen Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; unebene Fahrbahn; starkes Gefälle), Witterungsverhältnissen (v. a. Fahren bei Nässe, Schnee und Eis; Aquaplaning; Seitenwind) und Fahrmanövern (v. a. Gefahrbremsung; Ausweichmanöver) unter Berücksichtigung des Kamm´schen Kreises sowie der Achs- und Radlastverschiebung
- •
- Kippgrenze bei kritischen Fahrzeugeigenschaften (v. a. hohe Schwerpunktlage; geringe Spurweite), Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; geneigte oder unebene Fahrbahn) und Fahrmanövern (v. a. Ausweichmanöver) sowie beweglicher Ladung
- •
- Pendeln oder Einknicken des Anhängers bei kritischen Fahrzeugeigenschaften (v. a. Höhe und Länge des Aufbaus; Gewichtsverteilung), Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; unebene Fahrbahn), Witterungsverhältnissen (v. a. Fahren bei Nässe, Schnee und Eis; Seitenwind) und Fahrmanövern (v. a. hohe Fahrgeschwindigkeit; Überholmanöver; Ausweichmanöver; Gefahrbremsung)
- •
- Anhalteweg (v. a. Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit, der Fahrbahnoberfläche, der Bereifung, der Bremsanlage sowie dem Bremsverhalten und der Reaktionszeit des Fahrers)
| Fahrlehrer, Ingenieur |
1.1.3.3 | | Kompetenz BE-3 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren Fahrlehrer der Klasse BE können die grundlegenden Funktionen von Fahrerassistenzsystemen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die Grundlagen des automatisierten Fahrens und die Auswirkungen auf den Fahrlehrerberuf beschreiben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: - •
- Niveaustufen des automatisierten Fahrens
- •
- Assistiertes Fahren (Stufe 1): Arten, grundlegende Funktionen, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen inklusive Störungen/Ausfälle von Fahrerassistenzsystemen (v. a. Adaptive Geschwindigkeitsregelanlage; Anhänger-Stabilisierungssystem; Antriebsschlupfregelung; Automatischer Blockierverhinderer; Elektronische Stabilitätskontrolle; Notbremsassistent; Spurhalte- und Spurwechselassistent)
- •
- Assistiertes Fahren (Stufe 1): Mögliche verkehrssicherheitskritische Auswirkungen der Systemnutzung auf den Fahrer (v. a. Fehlvorstellungen zur Wirksamkeit von Fahrerassistenzsystemen und überhöhte Erwartungen; Fehlgebrauch der und negative Verhaltensanpassung an Fahrerassistenzsysteme; Ablenkung durch Systembedienung; Abbau von Kompetenzen zur Bewältigung von Verkehrssituationen ohne Fahrerassistenzsysteme inklusive zur Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung) sowie mögliche Gefahren im Zusammenhang mit der Systemüberwachung und der Übernahme von Systemaufgaben
- •
- Assistiertes Fahren (Stufe 1): Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und Fahrerweiterbildung
- •
- Teil- und hochautomatisiertes Fahren (Stufen 2 und 3): Potenziale (v. a. Verkehrssicherheit; Umweltverträglichkeit; Verkehrseffizienz) und Risiken (v. a. Ertragen von Monotonie; Erhalt eines ausreichenden Situationsbewusstseins)
- •
- Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion (v. a. Technische Aufsicht; risikominimaler Zustand)
- •
- Grundlegende rechtliche und moralisch-ethische Fragen des automatisierten Fahrens (v. a. Automatisierungsrisiko und Haftung; Regelübertretung; Dilemma-Situationen)
- •
- Fahrzeug-zu-X-Kommunikation
- •
- Auswirkungen des automatisierten Fahrens auf den Fahrlehrerberuf
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer, Ingenieur, Jurist |
1.2 | 525 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen | |
1.2.1 | 315 | Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“ | |
1.2.1.1 | | Kompetenz BE-1 – System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen: Fahrlehrer der Klasse BE können die Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahr- und Verkehrskompetenz beschreiben. Sie können die vielfältigen Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung in Deutschland sowie die mit ihnen verbundenen Ziele, Inhalte und rechtlichen Rahmenbedingungen erläutern. Sie können ihren Theorieunterricht, | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
| | ihre Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorielernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrausbildung ausrichten. Unverzichtbare curriculare Inhalte: - •
- Bestandteile (v. a. Wissen und Können zur Bewältigung von Verkehrssituationen; verkehrssicherheitskonforme Motive und Einstellungen; realistische Selbsteinschätzung) und Erwerb (v. a. spiralförmige Lernprozesse; Expertiseerwerb) von Fahr- und Verkehrskompetenz
- •
- Theorieunterricht, Fahrpraktische Ausbildung, Selbstständiges Theorielernen von Fahrschülern der Klassen B/BE (v. a. Ziele, Umfang und Abschluss der Fahrausbildung; Kompetenzrahmen, Ausbildungsplan sowie weitere curriculare Grundlagen der Fahrausbildung; rechtliche Anforderungen an die methodische und mediale Gestaltung der Fahrausbildung; Unterrichtsräume; Lehrmittel; Ausbildungsfahrzeuge; Ausbildungsnachweis)
- •
- Begleitetes Fahren (v. a. Zweck; Wirksamkeitsbefunde; Auflagen und Folgen von Auflagenverstößen; Anforderungen an und Aufgaben der Begleiter; Möglichkeiten zur Gestaltung der Begleitphase)
- •
- Fahrerlaubnis auf Probe und Alkoholverbot für Fahranfänger (v. a. Zweck; Dauer; Wirksamkeitsbefunde; Folgen von Verstößen)
- •
- Theoretische Fahrerlaubnisprüfung (TFEP) für die Klassen B/BE (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Aufgabenarten; Umfang und Zusammenstellung der Aufgaben; Prüfungssprachen und Audio-Unterstützung; Bewertung)
- •
- Praktische Fahrerlaubnisprüfung (PFEP) für die Klassen B/BE (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Prüfungsstrecke; Bewertung; Prüfungsfahrzeuge)
- •
- Möglichkeiten zum Ausbau von Fahr- und Verkehrskompetenz (v. a. Fahrsimulationstraining; pädagogisch-psychologisches Fahrsicherheitstraining; Rückmeldefahrt; Weiterbildung zum umweltschonenden bzw. energiesparenden Fahren)
- •
- Notwendigkeit des Weiterlernens durch Kraftfahrer, geeignete Informationsquellen bei verkehrsrelevanten Rechtsänderungen, fahrzeugtechnischen Entwicklungen und Wissensdefiziten
- •
- Erwerb der Schlüsselzahl B96 (v. a. Ziele, Schulungsstoff und Umfang; Abschluss der Schulung und Teilnahmebescheinigung; Schulungsfahrzeuge und Schulungsstrecke)
- •
- Erwerb der Schlüsselzahl B197 (v. a. Ziele, Inhalte und Umfang; Testfahrt zum Abschluss der Ausbildung inklusive der erforderlichen Qualifikation des Fahrlehrers und Nachweis über die praktische Ausbildung; Ausbildungsfahrzeuge)
| |
1.2.1.2 | | Kompetenz BE-2 – Gestaltung des Theorieunterrichts: Fahrlehrer der Klasse BE können die Lehrfunktionen, die Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts sowie die Möglichkeiten zur Verzahnung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung erläutern. Sie können dieses Wissen bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht anwenden. | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
| | Unverzichtbare curriculare Inhalte: - •
- Lehrfunktionen (v. a. Motivation; Information; Informationsverarbeitung; Speichern und Abrufen; Anwendung und Transfer; Steuerung und Kontrolle)
- •
- Lern- und Leistungsmotivation (v. a. intrinsische und extrinsische Motivation; Möglichkeiten zur Motivationsförderung)
- •
- Konstruktive und instruktive Methoden
- •
- Unterrichtsplanung (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Festlegung von Zielen; Auswahl, Gewichtung und Aufbereitung von Inhalten; Auswahl von Methoden und Medien unter besonderer Beachtung digitaler Medien; räumliche und zeitliche Gestaltung; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen der Klasse B)
- •
- Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts (v. a. Strukturierung der Unterrichtseinheit; Motivierung der Fahrschüler und Praxisbezug; fachliche Vermittlung der Inhalte; Binnendifferenzierung; angemessenes Reagieren auf Beiträge der Fahrschüler; Tempo der Vermittlung der Inhalte; Festigung; Visualisierung der Inhalte durch Medien; Qualität der Lehrvorträge; Organisation von Erfahrungsberichten; Organisation von Diskussionen; Durchführung von Lernkontrollen)
- •
- Kognitive Aktivierung von Fahrschülern (v. a. Entwickeln von herausfordernden Aufgabenstellungen)
- •
- Klassenführung (v. a. Erkennen von und Umgang mit Unterrichtstörungen)
- •
- Möglichkeiten zur Verzahnung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung
- •
- Lehrübungen zu allen Lektionen des Theorieunterrichts der Klasse B
| |
| | Kompetenz BE-3 – Gestaltung des Selbstständigen Theorielernens von Fahrschülern: Fahrlehrer der Klasse BE können die Möglichkeiten zur lernwirksamen Gestaltung des Selbstständigen Theorielernens von Fahrschülern sowie zur Verzahnung von Selbstständigem Theorielernen, Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung erläutern. Sie können dieses Wissen bei der Planung und Begleitung des Selbstständigen Theorielernens von Fahrschülern anwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte: - •
- Lernstrategien
- •
- Möglichkeiten zum Selbstständigen Theorielernen in der Fahrausbildung
- •
- Blended-Learning (v. a. Begriffsklärung; Möglichkeiten zur Verzahnung von Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler anhand digitaler Medien mit Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung)
- •
- Ausbildungsbegleitende Kontrolle und Unterstützung des Selbstständigen Theorielernens von Fahrschülern
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.2.1.3 | | Kompetenz BE-4 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung: Fahrlehrer der Klasse BE können die Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung sowie die Möglichkeiten zur Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung, Theorieunterricht und Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler erläutern. Sie können dieses Wissen bei der Planung und Durchführung von Fahrpraktischer Ausbildung anwenden. | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
| | Unverzichtbare curriculare Inhalte: - •
- Aufbau der Fahrpraktischen Ausbildung der Klassen B/BE
- •
- Unterrichtsplanung (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Festlegung von Zielen; Auswahl, Gewichtung und Aufbereitung von Inhalten; Auswahl von Methoden und Medien; Ausbildungsstrecke und zeitliche Gestaltung; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen der Klassen B/BE)
- •
- Methoden der Fahrpraktischen Ausbildung (v. a. Demonstrieren; Erklären; Anleiten; Kommentieren; Lernhinweise)
- •
- Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung (v. a. Strukturierung der Übungsstunde; Orientierung am Ausbildungsstand des Fahrschülers; Qualität des Methodeneinsatzes; Qualität verbaler Anweisungen; fachliche Korrektheit der Inhalte und Orientierung am Ausbildungsplan des Fahrlehrers; Schaffung einer guten Ausbildungsatmosphäre; angemessenes Reagieren auf Fahrfehler)
- •
- An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasste Aufgaben sowie zielgerichtetes und intensives Üben im Sinne von Deliberate Practice
- •
- An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasstes Anleiten durch Scaffolding und Fading (v. a. inhaltliche Ausrichtung, Detailgrad und Zeitpunkt des Anleitens; Nachlassen des Anleitens bei steigendem Kompetenzniveau bis hin zur selbstständigen Aufgabenbewältigung)
- •
- Fehlvorstellungen von Fahrschülern zum Führen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sowie Fahrfehler (v. a. typische Fehlvorstellungen; Arten und Ursachen von Fahrfehlern; Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers)
- •
- Möglichkeiten zur Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung, Theorieunterricht und Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler
- •
- Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung der Klassen B/BE inklusive Übungen zum Eingreifen bei Fahrfehlern
| |
1.2.1.4 | | Kompetenz BE-5 – Grundlagen des Fahrlehrerberufs: Fahrlehrer der Klasse BE kennen die vielfältigen Tätigkeitsfelder ihres Berufes sowie die damit verbundenen Anforderungen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterhin kennen sie berufliche Belastungs- und Stressfaktoren sowie die Möglichkeiten zur Stressprävention. Unverzichtbare curriculare Inhalte: - •
- Mögliche Tätigkeitsfelder für Fahrlehrer und Weiterqualifizierungen
- •
- Notwendigkeit zur Aktualisierung und Ergänzung des Professionswissens
- •
- Fortbildungspflicht für Fahrlehrer
- •
- Arbeitsbedingungen
- •
- Belastungen des Fahrlehrerberufs, Stress, Strategien zur Stressprävention
| Fahrlehrer |
1.2.2 | 100 | Kompetenzbereich „Erziehen“ | |
1.2.2.1 | | Kompetenz BE-1 – Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Lernbedingungen sowie der Lernvoraussetzungen: Fahrlehrer der Klasse BE kennen typische soziale und kulturelle Lernbedingungen von Fahrschülern. Sie können Lernvoraussetzungen von Fahrschülern einschätzen. Sie können die Lernbedingungen und Lernvoraussetzungen bei der Planung und | Bildungswissenschaftler |
| | Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: - •
- Entwicklung und Sozialisation über die Lebensspanne mit Schwerpunkt im Jugendalter und jungen Erwachsenenalter
- •
- Theorien des Lernens und Lehrens in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung
- •
- Lernvoraussetzungen (v. a. Arten von Lernvoraussetzungen; Möglichkeiten zur Einschätzung von Lernvoraussetzungen; Umgang mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen)
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1.2.2.2 | | Kompetenz BE-2 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen: Fahrlehrer der Klasse BE können Prozesse des Einstellungserwerbs und Methoden der Einstellungsveränderung erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: - •
- Fahrmotive
- •
- Einstellungen (v. a. Komponenten von Einstellungen; Erwerb von Einstellungen; Einstellungen zum Fahrzeug und Fahren)
- •
- Beeinflussung von Einstellungen zur Verantwortungsübernahme und Sicherheit im Straßenverkehr (v. a. Lernen am Modell und Wirkung von Sanktionen; Theorie des geplanten Verhaltens; Bedeutung von Informationsdarstellungen für das Verhalten; persuasive Kommunikation; Wirkung von Furchtappellen)
| Bildungswissenschaftler |
1.2.3 | 110 | Kompetenzbereich „Beurteilen“ | |
1.2.3.1 | | Kompetenz BE-1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung: Fahrlehrer der Klasse BE können Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern beurteilen. Sie können die Ergebnisse der Beurteilung nutzen, um ihre Fahrschüler bezüglich des weiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern. Unverzichtbare curriculare Inhalte: - •
- Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung inklusive Leistungsrückmeldung und Beratung bezüglich des Lernwegs (v. a. Ablauf von Beurteilungen; Zeitpunkte für Kurz-Beurteilungen und ausführliche Beurteilungen im Ausbildungsverlauf; Instrumente zur Durchführung von Beurteilungen; Ebenen und zeitliche Ausrichtung von Feedback; praktische Übungen zu Lernstandsbeurteilungen inklusive zum Geben von Leistungsrückmeldungen)
- •
- Bezugsnormen (v. a. kriterial; individuell; sozial)
- •
- Beobachtungs- und Beurteilungsfehler
- •
- Selbsteinschätzungen des Fahrschülers (v. a. Förderung von realistischen Selbsteinschätzungen bezüglich der fünf Fahrkompetenzbereiche)
- •
- Feststellung der Prüfungsreife zur TFEP und PFEP
- •
- Lernschwierigkeiten und Prüfungsangst (v. a. Arten von und Umgang mit Lernschwierigkeiten; Entstehung und Merkmale von Prüfungsangst; Möglichkeiten zum Abbau von Prüfungsangst)
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.3 | 30 | Fahrerisches Professionswissen | |
1.3.1 | 21 | Kompetenzbereich „Fahraufgaben“ | |
1.3.1.1 | | Kompetenz BE-1 – Geradeausfahren Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform geradeausfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: - •
- Verkehrsbeobachtung beim Geradeausfahren
- •
- Fahrzeugpositionierung beim Geradeausfahren
- •
- Geschwindigkeitsanpassung beim Geradeausfahren
- •
- Kommunikation beim Geradeausfahren
- •
- Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Geradeausfahren
- •
- Kommentierendes Fahren beim Geradeausfahren
| Fahrlehrer |
1.3.1.2 | | Kompetenz BE-2 – Kurve Fahrlehrer der Klasse BE können Kurven unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kurven anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: - •
- Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kurven
- •
- Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kurven
- •
- Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kurven
- •
- Kommunikation beim Befahren von Kurven
- •
- Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Kurven
- •
- Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kurven
| Fahrlehrer |
1.3.1.3 | | Kompetenz BE-3 – Kreisverkehr Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreisverkehren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: - •
- Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreisverkehren
- •
- Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreisverkehren
- •
- Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreisverkehren
- •
- Kommunikation beim Befahren von Kreisverkehren
- •
- Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Kreisverkehren
- •
- Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreisverkehren
| Fahrlehrer |
1.3.1.4 | | Kompetenz BE-4 – Kreuzung, Einmündung, Einfahren Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen und Einmündungen befahren sowie einfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: - •
- Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
- •
- Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
- •
- Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
- •
- Kommunikation beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
- •
- Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
- •
- Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
| Fahrlehrer |
1.3.1.5 | | Kompetenz BE-5 – Schienenverkehr Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform mit Schienenverkehr umgehen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: - •
- Verkehrsbeobachtung beim Umgang mit Schienenverkehr
- •
- Fahrzeugpositionierung beim Umgang mit Schienenverkehr
- •
- Geschwindigkeitsanpassung beim Umgang mit Schienenverkehr
- •
- Kommunikation beim Umgang mit Schienenverkehr
- •
- Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Umgang mit Schienenverkehr
- •
- Kommentierendes Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr
| Fahrlehrer |
1.3.1.6 | | Kompetenz BE-6 – Haltestelle, Fußgängerüberweg Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen und Fußgängerüberwege befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: - •
- Verkehrsbeobachtung beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen
- •
- Fahrzeugpositionierung beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen
| Fahrlehrer |
| | - •
- Geschwindigkeitsanpassung beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen
- •
- Kommunikation beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen
- •
- Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen
- •
- Kommentierendes Fahren beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen
| |
1.3.1.7 | | Kompetenz BE-7 – Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel Fahrlehrer der Klasse BE können sich unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform einfädeln und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln sowie Fahrstreifenwechsel anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: - •
- Verkehrsbeobachtung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
- •
- Fahrzeugpositionierung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
- •
- Geschwindigkeitsanpassung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
- •
- Kommunikation beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
- •
- Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
- •
- Kommentierendes Fahren beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
| Fahrlehrer |
1.3.1.8 | | Kompetenz BE-8 – Vorbeifahren, Überholen Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform vorbeifahren und überholen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Vorbeifahren und Überholen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: - •
- Verkehrsbeobachtung beim Vorbeifahren und Überholen
- •
- Fahrzeugpositionierung beim Vorbeifahren und Überholen
- •
- Geschwindigkeitsanpassung beim Vorbeifahren und Überholen
- •
- Kommunikation beim Vorbeifahren und Überholen
- •
- Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Vorbeifahren und Überholen
- •
- Kommentierendes Fahren beim Vorbeifahren und Überholen
| Fahrlehrer |
1.3.2 | 9 | Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben“ | |
1.3.2.1 | | Kompetenz BE-1 – Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und regelkonform unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt rückwärts nach rechts fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: - •
- Verkehrsbeobachtung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
- •
- Fahrzeugpositionierung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
- •
- Geschwindigkeitsanpassung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
- •
- Kommunikation beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
- •
- Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
- •
- Kommentierendes Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
| Fahrlehrer |
1.3.2.2 | | Kompetenz BE-2 – Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung) Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und regelkonform rückwärts in eine Parklücke fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: - •
- Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke
- •
- Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke
- •
- Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke
- •
- Kommunikation beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke
- •
- Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke
- •
- Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke
| Fahrlehrer |
1.3.2.3 | | Kompetenz BE-3 – Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung) Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und regelkonform in eine Parklücke einfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Einfahren in eine Parklücke anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. | Fahrlehrer |
| | Unverzichtbare curriculare Inhalte: - •
- Verkehrsbeobachtung beim Einfahren in eine Parklücke
- •
- Fahrzeugpositionierung beim Einfahren in eine Parklücke
- •
- Geschwindigkeitsanpassung beim Einfahren in eine Parklücke
- •
- Kommunikation beim Einfahren in eine Parklücke
- •
- Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Einfahren in eine Parklücke
- •
- Kommentierendes Fahren beim Einfahren in eine Parklücke
| |
1.3.2.4 | | Kompetenz BE-4 – Umkehren Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und regelkonform umkehren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umkehren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: - •
- Verkehrsbeobachtung beim Umkehren
- •
- Fahrzeugpositionierung beim Umkehren
- •
- Geschwindigkeitsanpassung beim Umkehren
- •
- Kommunikation beim Umkehren
- •
- Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Umkehren
- •
- Kommentierendes Fahren beim Umkehren
| Fahrlehrer |
1.3.2.5 | | Kompetenz BE-5 – Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und regelkonform mit höchstmöglicher Verzögerung abbremsen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: - •
- Verkehrsbeobachtung beim Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
- •
- Fahrzeugpositionierung beim Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
- •
- Geschwindigkeitsanpassung beim Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
- •
- Kommunikation beim Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
- •
- Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
- •
- Kommentierendes Fahren beim Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
| Fahrlehrer |
1.3.2.6 | | Kompetenz BE-6 – Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse BE sicher, routiniert und regelkonform um eine Ecke nach links rückwärtsfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. | Fahrlehrer |
| | Unverzichtbare curriculare Inhalte: - •
- Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
- •
- Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
- •
- Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
- •
- Kommunikation beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
- •
- Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
- •
- Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
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