AbschnittUnter-
richts-
einheiten
Zulässige Lehrkräfte
gemäß § 9 DV-FahrlG
1160Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse A
1.188Fachliches Professionswissen
1.1.140Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“
1.1.1.18Kompetenz A-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten
Fahrlehrer der Klasse A können die klassenspezifischen psychischen und physischen Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten sowie Verhaltensstrategien zum Umgang mit diesen Einflussfaktoren erläutern. Sie können ihr Wissen anwenden, um die Fahreignung und die Fahrtüchtigkeit von Fahrschülern einzuschätzen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Ablenkung und Müdigkeit (v. a. häufige Ablenkungen und Auswirkungen auf das Fahrverhalten; Auswirkungen von Müdigkeit auf das Fahrverhalten und die Fahrtüchtigkeit; Strategien zur Vermeidung des Fahrens unter Ablenkung und bei Müdigkeit)
Soziale und mediale Einflüsse (v. a. Auswahl von Kraftrad und Zubehör sowie damit verbundene Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz; Strategien zum Umgang mit Medien inklusive Werbung)
Klassenspezifische physische Belastungen (v. a. Zusammenspiel von Körperbau des Fahrers und Bauart des Fahrzeugs; Trainingsmöglichkeiten für die beim Kraftradfahren besonders benötigten Muskelgruppen; Aktivierung der Muskelgruppen vor, während und nach der Fahrt)
Angemessene Kleidung zum Führen von Krafträdern (v. a. geeigneter Schutz der Füße, der Beine, des Beckens, des Rückens, des Nackens, des Kopfes, der Arme und der Hände mit Fokus auf Schutzkleidung; Folgen des Fahrens mit unangemessener Kleidung; Rechtsvorschriften und Rechtsprechung)
Einschätzung der Fahrtüchtigkeit von Fahrschülern (v. a. Verantwortlichkeiten des Fahrlehrers, auch unter Beachtung des Einflusses von Hitze und Kälte)
Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer
1.1.1.24Kompetenz A-2 – Vielfalt im Straßenverkehr
Fahrlehrer der Klasse A können die verkehrssicherheitsrelevanten Besonderheiten verschiedener Kraftradfahrer erläutern. Sie können die erforderliche Anpassung des eigenen Fahrverhaltens bei Begegnungen mit anderen Kraftradfahrern erläutern und begründen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Verkehrssicherheitsrelevante Besonderheiten unterschiedlicher Kraftradfahrer (v. a. Mofafahrer; Rollerfahrer; Chopperfahrer; Trikefahrer; Fahrer von Krafträdern mit Beiwagen; Naked Bike-Fahrer; Endurofahrer; Tourenfahrer; Rennmaschinenfahrer), mögliche Gefahrensituationen mit ihnen sowie erforderliche Anpassungen des eigenen Fahrverhaltens
Fahrlehrer
1.1.1.312Kompetenz A-3 – Fahraufgaben und Grundfahraufgaben
Fahrlehrer der Klasse A können die verschiedenen Fahraufgaben und Grundfahraufgaben für Krafträder gemäß den Fahraufgabenkatalogen erläutern. Sie können die Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben erläutern. Sie können die Kompetenz von Fahrschülern zur Durchführung von Fahraufgaben und Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompetenzbereiche beurteilen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Fahraufgaben und Grundfahraufgaben gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen AM/A1/A2/A sowie dem Fahraufgabenkatalog für die Grundfahraufgaben dieser Klassen (v. a. Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel; Kurve; Vorbeifahren, Überholen; Kreuzung, Einmündung, Einfahren; Kreisverkehr; Schienenverkehr; Haltestelle, Fußgängerüberweg; Geradeausfahren; Slalom mit Schrittgeschwindigkeit; Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung; Ausweichen ohne Abbremsen; Ausweichen nach Abbremsen; Slalom; Langer Slalom; Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus; Stop and Go; Kreisfahrt)
Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben und Bewertungsstandards gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen AM/A1/A2/A; klassenspezifische fahraufgabenrelevante Vorschriften der StVO mit Fokus auf Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, Überholen, besondere Verkehrslagen, Halten und Parken, Beleuchtung, Besondere Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen)
Fahrlehrer
1.1.1.412Kompetenz A-4 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung
Fahrlehrer der Klasse A können Verkehrssituationen mit Krafträdern in Bezug auf Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. Sie können die Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung von Fahrschülern beurteilen und im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung durch geeignete Maßnahmen verbessern.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Klassenspezifische erschwerende Rahmenbedingungen bei der Wahrnehmung der Verkehrsumwelt (v. a. schlechte Sicht durch Witterungseinflüsse; schlechte Sicht durch die bauliche Gestaltung von Motorradschutzhelmen, Motorradschutzbrillen und Helmvisieren; Beeinträchtigung des Hörvermögens durch Motorradschutzhelme)
Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer
Mögliche klassenspezifische Gefahren im Straßenverkehr (v. a. in Bezug auf die Straßen-, Witterungs- und Sichtverhältnisse, den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer; Übersehen von Kraftradfahrern aufgrund ihrer schmalen Silhouette; Fehleinschätzungen der Geschwindigkeit und des Abstands von Kraftradfahrern; Gefahren bei der Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben)
Antizipation gefährlicher Entwicklungsmöglichkeiten von Verkehrssituationen (v. a. Gefahrenhinweise; mögliche gefährliche Situationsverläufe)
Typische Fehleinschätzungen von Kraftradfahrern (v. a. zum Überholen; zum Platzbedarf; zum Fahrbahnbelag und zur Fahrbahnverschmutzung; zu den Witterungsverhältnissen; zum Anhalteweg; zum Befahren unbekannter Kurven; zum Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer; zur eigenen Fahrkompetenz)
Verhalten in potenziell gefährlichen Situationen (v. a. Gefahrenvermeidung als präventive Fahrstrategie, Gefahrenabwehr in Notsituationen)
Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (v. a. computer- bzw. simulatorgestützte Trainingsprogramme)
1.1.1.54Kompetenz A-5 – Fahrkompetenzdefizite und Unfälle
Fahrlehrer der Klasse A kennen die Unfallbeteiligung sowie die typischen Fahrkompetenzdefizite von Kraftradfahrern. Sie können typische Unfälle von Kraftradfahrern analysieren.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Typische Unfallszenarien von Kraftradfahrern
Typische Kraftradstrecken, auf denen Kraftradfahrer verunglückt sind (v. a. Erkennen von kritischen Streckenmerkmalen und Unfallursachen; Erarbeitung von Strategien zum Vermeiden von Gefahren; Transfer auf andere Strecken)
Typische Wissensdefizite und Fehleinschätzungen von Kraftradfahrern bei der Fahrtvorbereitung (v. a. Streckenwahl; Fahrtdauer, physische Leistungsfähigkeit; Ausrüstung)
Herausforderungen beim Erhalt von Fahrkompetenz und Fahrerfitness (v. a. typisches Nutzungsverhalten während der Saison und an Wochenenden)
Umgang mit schnell und häufig wechselnden Streckenanforderungen
Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer
1.1.216Kompetenzbereich „Recht“
1.1.2.116Kompetenz A-1 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete
Fahrlehrer der Klasse A können die klassenspezifischen, für das Führen von Krafträdern relevanten Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Klassenspezifische Rechtsvorschriften aus dem Bereich „Verhalten im Straßenverkehr“ gemäß StVO (v. a. Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit; sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden)
Fahrlehrer, Jurist
Klassenspezifische Besonderheiten im Fahrerlaubnisrecht gemäß FeV, Richtlinie 2006/126/EG und StVG (v. a. Einteilung der Fahrerlaubnisklassen und Verwendung von Schlüsselzahlen; Fahrzeugführereigenschaft des Fahrlehrers bei Ausbildungs-, Prüfungs- und Begutachtungsfahrten; Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts)
Klassenspezifische Besonderheiten im Zulassungsrecht gemäß FZV und StVZO (v. a. Arten und Zuteilung sowie Ausgestaltung und Anbringung von Kennzeichen; Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II; Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung)
Haftungs- und Versicherungsrecht im Straßenverkehr gemäß BGB, PflVG und StVG (v. a. Gefährdungs- und Verschuldenshaftung; vorgeschriebene und freiwillige Versicherungen für die Teilnahme am Straßenverkehr)
Klassenspezifische Besonderheiten im Fahrschulwesen gemäß DV-FahrlG, FahrlAusbV, FahrlG, FahrlPrüfV und StVG (v. a. Ablauf und Inhalt der Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern der Klasse A; Erfordernis, Inhalt und Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse A; Prüfung der Zuverlässigkeit von Fahrlehrern der Klasse A; Pflichten des Fahrlehrers; Aufzeichnungen)


1.1.332Kompetenzbereich „Technik“
1.1.3.120Kompetenz A-1 – Technische Grundlagen
Fahrlehrer der Klasse A kennen die Aufgaben, den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Krafträdern sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Sie können erläutern, wie die Betriebs- und Verkehrssicherheit bei Krafträdern kontrolliert wird und dieses Wissen anwenden.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Konventionelle und alternative Antriebstechnologien (v. a. Aufgaben, Aufbau, Funktionsweise, Wartung und Pflege von Zweitaktmotor, Viertaktmotor und Elektromotor)
Fahrzeugrahmen (v. a. Aufgaben, Arten)
Antriebsstrang (v. a. Aufgaben, Aufbau, Wartung und Pflege von Primär- und Sekundärantrieben)
Vorderradführung, Hinterradführung und Lenksystem (v. a. Aufgaben, Arten, Aufbau, Wartung und Pflege)
Lärm- und Schadstoffminderung (v. a. Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise der Abgasanlage; Rechtsvorschriften)
Bremssysteme (v. a. Aufgaben, Aufbau, Wartung und Pflege; Rechtsvorschriften)
Räder und Reifen (v. a. Aufgaben, Aufbau, Wartung und Pflege; Rechtsvorschriften)
Federung und Dämpfung (v. a. Aufgaben, Arten und Aufbau)
Personenbeförderung und Gepäckmitnahme (v. a. Rechtsvorschriften; sichere Beförderung von Personen und Gepäck; Folgen unzureichender Sicherung von Personen und Gepäck; physische Voraussetzungen von Mitfahrenden; Verhaltensregeln für Mitfahrende)
Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit (v. a. Rechtsvorschriften; praktische Übungen zur Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit)
Ingenieur
Liegenbleiben (v. a. Rechtsvorschriften; Maßnahmen bei Liegenbleiben)
Anhänger und Verbindungseinrichtungen (v. a. Arten von Anhängern; Rechtsvorschriften; Zusammenstellen von Fahrzeugkombinationen der Klasse A)
Krafträder mit Beiwagen (v. a. Arten; Rechtsvorschriften)
1.1.3.26Kompetenz A-2 – Fahrphysik
Fahrlehrer der Klasse A können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Krafträdern erläutern.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Kräfte und Momente am Fahrzeug
Achsensysteme am Fahrzeug (v. a. Bedeutung für das Fahrverhalten)
Haftungsgrenze der Reifen bei kritischen Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; unebene Fahrbahn und Fahrbahnschäden; wechselnder Fahrbahnbelag; starkes Gefälle), Witterungsverhältnissen (v. a. Fahren bei Nässe; Aquaplaning; Seitenwind) und Fahrmanövern (v. a. Gefahrbremsung; Ausweichmanöver) unter Berücksichtigung des Kamm´schen Kreises sowie der Achs- und Radlastverschiebung
Kippgrenze und Überschlaggrenze von zwei-, drei- und vierrädrigen Krafträdern bei kritischen Fahrzeugeigenschaften (v. a. hohe Schwerpunktlage), Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; geneigte oder unebene Fahrbahn) und Fahrmanövern (v. a. Gefahrbremsung; Ausweichmanöver) sowie Soziusbetrieb
Anhalteweg (v. a. Abhängigkeit von der Bereifung und der Bremsanlage des Kraftrades sowie dem Bremsverhalten des Fahrers)
Fahrlehrer, Ingenieur
1.1.3.36Kompetenz A-3 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren
Fahrlehrer der Klasse A können die grundlegenden Funktionen von Fahrerassistenzsystemen für Krafträder beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten, Sicherheitspotenziale und Grenzen erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Assistiertes Fahren (Stufe 1): Arten, grundlegende Funktionen, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen inklusive Störungen/Ausfälle von Fahrerassistenzsystemen bei Krafträdern (v. a. Adaptive Geschwindigkeitsregelanlage; Antriebsschlupfregelung; Automatischer Blockierverhinderer; Elektronische Stabilitätskontrolle; Notbremsassistent; Toter-Winkel-Assistent; adaptives Fahrwerk)
Assistiertes Fahren (Stufe 1): Klassenspezifische verkehrssicherheitskritische Auswirkungen der Systemnutzung auf den Fahrer (v. a. Fehlvorstellungen zur Wirksamkeit von Fahrerassistenzsystemen und überhöhte Erwartungen; Fehlgebrauch der und negative Verhaltensanpassung an Fahrerassistenzsysteme; Ablenkung durch Systembedienung) sowie mögliche Gefahren im Zusammenhang mit der Systemüberwachung und der Übernahme von Systemaufgaben
Assistiertes Fahren (Stufe 1): Klassenspezifische Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und Fahrerweiterbildung
Fahrlehrer, Ingenieur
1.254Pädagogisch-psychologisches
und verkehrspädagogisches Professionswissen
1.2.142Kompetenzbereich
„Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“
1.2.1.16Kompetenz A-1 – System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen:
Fahrlehrer der Klasse A können ihren Theorieunterricht, ihre Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorielernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen der Kraftradausbildung ausrichten.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Theorieunterricht, Fahrpraktische Ausbildung, Selbstständiges Theorielernen von Fahrschülern der Klassen AM/A1/A2/A (v. a. Ziele, Umfang und Abschluss; Kompetenzrahmen, Ausbildungsplan sowie weitere curriculare Grundlagen; Lehrmittel; Ausbildungsfahrzeuge; Ausbildungsnachweis)
Theoretische Fahrerlaubnisprüfung (TFEP) für die Klassen AM/A1/A2/A (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Aufgabenarten; Umfang und Zusammenstellung der Aufgaben; Bewertung)
Praktische Fahrerlaubnisprüfung (PFEP) für die Klassen AM/A1/A2/A (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Prüfungsstrecke; Bewertung; Prüfungsfahrzeuge)
Ausbildung und Prüfung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h (v. a. Ziele, Inhalte und Umfang der Ausbildung; erforderliche Qualifikation des Ausbilders; Ausbildungsfahrzeuge; Ausbildungsbescheinigung; Zweck, Inhalte, Ablauf, Aufgabenarten, Umfang, Zusammenstellung der Aufgaben und Bewertung der theoretischen Prüfung; Prüfbescheinigung)
Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer
1.2.1.212Kompetenz A-2 – Gestaltung des Theorieunterrichts:
Fahrlehrer der Klasse A können Theorieunterricht der Klassen AM/A1/A2/A planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts durchführen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Planung von Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunterrichts der Klassen AM/A1/A2/A (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Vorbereitung des Unterrichtsraumes; Auswahl von Methoden und Medien unter besonderer Beachtung digitaler Medien; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen)
Lehrübungen zu Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunterrichts der Klasse A unter Beachtung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts
Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer
1.2.1.324Kompetenz A-3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung:
Fahrlehrer der Klasse A können Fahrpraktische Ausbildung der Klassen AM/A1/A2/A planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung durchführen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Aufbau der Fahrpraktischen Ausbildung in der Kraftradausbildung (v. a. systematisches Training zur Fahrzeugbeherrschung in der Basisausbildung; Fahraufgaben, Grundfahraufgaben und Prüfungsvorbereitung TFEP; Besondere Ausbildungsfahrten; Prüfungsvorbereitung PFEP)
Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer
Unterrichtsplanung (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Festlegung von Zielen; Auswahl, Gewichtung und Aufbereitung von Inhalten; Auswahl von Methoden und Medien; Ausbildungsstrecke und zeitliche Gestaltung; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen für die Klassen AM/A1/A2/A)
Methoden der Fahrpraktischen Ausbildung (v. a. Demonstrieren; Erklären; Anleiten; Kommentieren; Lernhinweise; Videoanalysen; Kraftrad-zu-Kraftrad-Ausbildung; Vorbereitungsaufgaben; gedankliches Trainieren der Bewältigung von Verkehrssituationen)
Benutzung von Funkanlagen (v. a. Rechtsvorschriften; Arten sowie damit verbundene Vor- und Nachteile bei der Nutzung)
An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasste Aufgaben (v. a. Übungen bei abgestelltem Motor; Übungen mit Schrittgeschwindigkeit; Brems- und Anhalteübungen; Übungen bei zunehmender Fahrstabilität des Kraftrades) sowie zielgerichtetes und intensives Üben im Sinne von Deliberate Practice
An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasstes Anleiten durch Scaffolding und Fading (v. a. inhaltliche Ausrichtung, Detailgrad und Zeitpunkt des Anleitens; Nachlassen des Anleitens bei steigendem Kompetenzniveau bis hin zur selbstständigen Aufgabenbewältigung)
Fehlvorstellungen von Fahrschülern zum Führen von Krafträdern und Fahrfehler (v. a. typische Fehlvorstellungen; Arten und Ursachen von Fahrfehlern; klassenspezifische Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers)
Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung der Klasse A unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung inklusive Übungen zum Eingreifen bei Fahrfehlern
1.2.24Kompetenzbereich „Erziehen“
1.2.2.14Kompetenz A-1 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen:
Fahrlehrer der Klasse A können die für Kraftradfahrer typischen Fahrmotive und mögliche gruppendynamische Effekte erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Fahrmotive von Kraftradfahrern (v. a. Freizeitgestaltung; Unabhängigkeits- und Freiheitswunsch; Abenteuerlust; Überlegenheits- und Machtgefühle; Freude am Fahren; Grenzen austesten)
Flow-Erleben (v. a. Begriffsdefinition; typische Situationen wie Fahren auf Hausstrecken und illegalen Bergrennstrecken; Verhaltensstrategien)
Gruppenbildung und gruppendynamische Effekte (v. a. Gruppen von Kraftradfahrern; verkehrssicherheitsdienliche und sicherheitsabträgliche Einflüsse im Zusammenhang mit dem Fahren in der Gruppe; Strategien zum Umgang mit Erwartungen von Gruppenmitgliedern)
Bildungswissenschaftler
1.2.38Kompetenzbereich „Beurteilen“
1.2.3.18Kompetenz A-1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung:
Fahrlehrer der Klasse A können Lernprozesse und Lernergebnisse von Kraftrad-Fahrschülern beurteilen. Sie können die Ergebnisse der Beurteilung nutzen, um ihre Fahrschüler bezüglich des weiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung inklusive Leistungsrückmeldung und Beratung bezüglich des Lernwegs Zeitpunkte für Kurz-Beurteilungen und ausführliche Beurteilungen im Ausbildungsverlauf; Instrumente zur Durchführung von Beurteilungen; praktische Übungen zu Lernstandsbeurteilungen inklusive zum Geben von Leistungsrückmeldungen)
Feststellung der Prüfungsreife zur TFEP und PFEP
Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer
1.318Fahrerisches Professionswissen
1.3.112Kompetenzbereich „Fahraufgaben“
1.3.1.1Kompetenz A-1 – Geradeausfahren
Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform geradeausfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Geradeausfahren
Fahrzeugpositionierung beim Geradeausfahren
Geschwindigkeitsanpassung beim Geradeausfahren
Kommunikation beim Geradeausfahren
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Geradeausfahren
Kommentierendes Fahren beim Geradeausfahren
Fahrlehrer
1.3.1.2Kompetenz A-2 – Kurve
Fahrlehrer der Klasse A können Kurven unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kurven anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kurven
Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kurven
Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kurven
Kommunikation beim Befahren von Kurven
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Kurven
Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kurven
Fahrlehrer
1.3.1.3Kompetenz A-3 – Kreisverkehr
Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreisverkehren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreisverkehren
Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreisverkehren
Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreisverkehren
Kommunikation beim Befahren von Kreisverkehren
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Kreisverkehren
Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreisverkehren
Fahrlehrer
1.3.1.4Kompetenz A-4 – Kreuzung, Einmündung, Einfahren
Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen und Einmündungen befahren sowie einfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
Kommunikation beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
Fahrlehrer
1.3.1.5Kompetenz A-5 – Schienenverkehr
Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform mit Schienenverkehr umgehen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Umgang mit Schienenverkehr
Fahrzeugpositionierung beim Umgang mit Schienenverkehr
Geschwindigkeitsanpassung beim Umgang mit Schienenverkehr
Kommunikation beim Umgang mit Schienenverkehr
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Umgang mit Schienenverkehr
Kommentierendes Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr
Fahrlehrer
1.3.1.6Kompetenz A-6 – Haltestelle, Fußgängerüberweg
Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen und Fußgängerüberwege befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen
Fahrzeugpositionierung beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen
Geschwindigkeitsanpassung beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen
Kommunikation beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen
Kommentierendes Fahren beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen
Fahrlehrer
1.3.1.7Kompetenz A-7 – Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel
Fahrlehrer der Klasse A können sich unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform einfädeln und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln sowie Fahrstreifenwechsel anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
Fahrzeugpositionierung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
Geschwindigkeitsanpassung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
Kommunikation beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
Kommentierendes Fahren beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
Fahrlehrer
1.3.1.8Kompetenz A-8 – Vorbeifahren, Überholen
Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform vorbeifahren und überholen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Vorbeifahren und Überholen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Fahrlehrer
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Vorbeifahren und Überholen
Fahrzeugpositionierung beim Vorbeifahren und Überholen
Geschwindigkeitsanpassung beim Vorbeifahren und Überholen
Kommunikation beim Vorbeifahren und Überholen
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Vorbeifahren und Überholen
Kommentierendes Fahren beim Vorbeifahren und Überholen
1.3.26Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben“
1.3.2.1Kompetenz A-1 – Slalom mit Schrittgeschwindigkeit
Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 km/h) Slalom fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Slalomfahren mit Schrittgeschwindigkeit anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Slalomfahren mit Schrittgeschwindigkeit
Fahrzeugpositionierung beim Slalomfahren mit Schrittgeschwindigkeit
Geschwindigkeitsanpassung beim Slalomfahren mit Schrittgeschwindigkeit
Kommunikation beim Slalomfahren mit Schrittgeschwindigkeit
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Slalomfahren mit Schrittgeschwindigkeit
Kommentierendes Fahren beim Slalomfahren mit Schrittgeschwindigkeit
Fahrlehrer
1.3.2.2Kompetenz A-2 – Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform mit höchstmöglicher Verzögerung abbremsen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Fahrzeugpositionierung beim Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Geschwindigkeitsanpassung beim Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Kommunikation beim Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Kommentierendes Fahren beim Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Fahrlehrer
1.3.2.3Kompetenz A-3 – Ausweichen ohne Abbremsen
Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform ausweichen ohne abzubremsen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ausweichen ohne Abbremsen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Ausweichen ohne Abbremsen
Fahrzeugpositionierung beim Ausweichen ohne Abbremsen
Geschwindigkeitsanpassung beim Ausweichen ohne Abbremsen
Kommunikation beim Ausweichen ohne Abbremsen
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Ausweichen ohne Abbremsen
Kommentierendes Fahren beim Ausweichen ohne Abbremsen
Fahrlehrer
1.3.2.4Kompetenz A-4 – Ausweichen nach Abbremsen
Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform ausweichen, nachdem sie abgebremst haben, und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ausweichen nach Abbremsen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Ausweichen nach Abbremsen
Fahrzeugpositionierung beim Ausweichen nach Abbremsen
Geschwindigkeitsanpassung beim Ausweichen nach Abbremsen
Kommunikation beim Ausweichen nach Abbremsen
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Ausweichen nach Abbremsen
Kommentierendes Fahren beim Ausweichen nach Abbremsen
Fahrlehrer
1.3.2.5Kompetenz A-5 – Slalom und langer Slalom
Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform den Slalom und den langen Slalom bewältigen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Slalom und beim langen Slalom anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim (langen) Slalom
Fahrzeugpositionierung beim (langen) Slalom
Geschwindigkeitsanpassung beim (langen) Slalom
Kommunikation beim (langen) Slalom
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim (langen) Slalom
Kommentierendes Fahren beim (langen) Slalom
Fahrlehrer
1.3.2.6Kompetenz A-6 – Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform mit Schrittgeschwindigkeit geradeausfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
Fahrzeugpositionierung beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
Geschwindigkeitsanpassung beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
Kommunikation beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
Kommentierendes Fahren beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
Fahrlehrer
1.3.2.7Kompetenz A-7 – Stop and Go
Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform „Stop an Go“ fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim „Stop and Go“-Fahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim „Stop and Go“-Fahren
Fahrzeugpositionierung beim „Stop and Go“-Fahren
Geschwindigkeitsanpassung beim „Stop and Go“-Fahren
Kommunikation beim „Stop and Go“-Fahren
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim „Stop and Go“-Fahren
Kommentierendes Fahren beim „Stop and Go“-Fahren
Fahrlehrer
1.3.2.8Kompetenz A-8 – Kreisfahrt
Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform im Kreis fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Kreisfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Kreisfahren
Fahrzeugpositionierung beim Kreisfahren
Geschwindigkeitsanpassung beim Kreisfahren
Kommunikation beim Kreisfahren
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Kreisfahren
Kommentierendes Fahren beim Kreisfahren
Fahrlehrer




AbschnittUnter-
richts-
einheiten
Zulässige Lehrkräfte
gemäß § 9 DV-FahrlG
1132Gemeinsame Ausbildung
in den Fahrlehrerlaubnisklassen CE/DE
1.1124Fachliches Professionswissen
1.1.130Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“
1.1.1.112Kompetenz CE+DE-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten
Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die klassenspezifischen psychischen und physischen Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten von Lkw-Fahrern, Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft und KOM-Fahrern sowie Verhaltensstrategien zum Umgang mit diesen Einflussfaktoren erläutern. Sie können ihr Wissen anwenden, um die Fahreignung und Fahrtüchtigkeit von Fahrschülern einzuschätzen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Fahreignung und Fahrtüchtigkeit (v. a. Anforderungen an die Eignung in den Klassen CE/DE und wiederkehrende Eignungsuntersuchungen; Fahrtüchtigkeit insbesondere beim Fahren über längere Zeiträume hinweg)
Ablenkung, Müdigkeit und Monotonie (v. a. häufige Ablenkungen inklusive Nebentätigkeiten und Auswirkungen auf das Fahrverhalten; Auswirkungen von Müdigkeit auf das Fahrverhalten und die Fahrtüchtigkeit; Rechtsvorschriften; Strategien zur Vermeidung des Fahrens unter Ablenkung, bei Müdigkeit und bei Monotonie)
Typische klassenspezifische psychische Belastungen und Stress (v. a. Zeitdruck, wirtschaftlicher Druck und familiärer Druck; Umgang mit Fahrgästen; Auslandsfahrten auf unbekannten Strecken mit anderen Verkehrsregeln und mit Sprachproblemen; typische klassenspezifische Auslöser von Stress im Straßenverkehr; Auswirkungen auf das Fahrverhalten; Strategien zum Stressabbau)
Typische klassenspezifische physische Belastungen (v. a. langes Sitzen; schwere Arbeiten beim Be- und Entladen des Fahrzeugs; wenig, unregelmäßiger und schlechter Schlaf)
Bildungswissen-schaftler, Fahrlehrer
1.1.1.212Kompetenz CE+DE-2 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung
Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können Verkehrssituationen mit Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM in Bezug auf Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. Sie können die Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung von Fahrschülern beurteilen und im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung durch geeignete Maßnahmen verbessern.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Klassenspezifische erschwerende Rahmenbedingungen bei der Wahrnehmung der Verkehrsumwelt (v. a. schlechte Sicht durch die bauliche Gestaltung von Schwerfahrzeugen inklusive großer Toter Winkel; Dunkelheit, insbesondere in Verbindung mit schlechten Witterungsverhältnissen; schlechteres Hören durch Gestaltung der Fahrerkabine im CE-Bereich bzw. Lautstärke der Fahrgäste im DE-Bereich; eingeschränkte haptische Wahrnehmung durch Fahrzeuggröße und -gewicht)
Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer
Mögliche klassenspezifische Gefahren im Straßenverkehr (v. a. in Bezug auf die Straßen-, Witterungs- und Sichtverhältnisse, den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer; Fehleinschätzungen anderer Verkehrsteilnehmer zur Bremswirkung, zu den einsehbaren Bereichen und zur Fahrlinie; Gefahren bei der Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben)
Antizipation gefährlicher Entwicklungsmöglichkeiten von Verkehrssituationen (v. a. Gefahrenhinweise; mögliche gefährliche Situationsverläufe)
Typische Fehleinschätzungen von Führern von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM (v. a. zu Zeitpunkt, Reihenfolge und Dauer der Spiegelnutzung insbesondere beim Abbiegen und beim Fahrstreifenwechsel; zum Platzbedarf; zum Lenkverhalten; zum Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer; zu den Witterungsverhältnissen; zu Steigungs- und Gefällestrecken; zum Fahrzeuggewicht; zum Überholen; zur eigenen Fahrkompetenz)
Verhalten in potenziell gefährlichen Situationen (v. a. Gefahrenvermeidung als präventive Fahrstrategie, Gefahrenabwehr in Notsituationen)
Klassenspezifische Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (v. a. computer- bzw. simulatorgestützte Trainingsprogramme, kommentierendes Fahren)
1.1.1.36Kompetenz CE+DE-3 – Umweltschonendes Fahr- und Verkehrsverhalten
Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die klassenspezifischen Möglichkeiten zur umweltschonenden Gestaltung des Fahr- und Verkehrsverhaltens mit Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM erläutern.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Einflussfaktoren auf den Kraftstoffverbrauch bzw. Energiebedarf (v. a. Fahrwiderstände) sowie Strategien für ein umweltschonendes bzw. energiesparendes Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und KOM (v. a. Routenplanung; Wartung; Beladung; vorausschauende Fahrweise; Beschleunigen; Motordrehzahl; Vorauswahl von Fahrprogramm bzw. Fahrmodus; Fahrzeugkomponenten wie Plane, Reifeninnendruck, Spoilereinstellung; Fahrzeugherstellervorgaben zum energiesparenden Fahren)
Fahrlehrer, Ingenieur
1.1.238Kompetenzbereich „Recht“
1.1.2.114Kompetenz CE+DE-1 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete
Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die klassenspezifischen, für das Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Klassenspezifische Rechtsvorschriften aus dem Bereich „Verhalten im Straßenverkehr“ gemäß StVO (v. a. übermäßige Straßenbenutzung; Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsverbot im CE-Bereich; sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden)
Fahrlehrer, Jurist
Klassenspezifische Besonderheiten im Fahrerlaubnisrecht gemäß FeV, Richtlinie 2006/126/EG und StVG (v. a. Fahrerlaubnis und Führerschein; Fahrerqualifizierungsnachweis; Einteilung der Fahrerlaubnisklassen und Verwendung von Schlüsselzahlen; Voraussetzungen für die und Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis; Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse; Fahrzeugführereigenschaft des Fahrlehrers bei Ausbildungs-, Prüfungs- und Begutachtungsfahrten; Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis sowie Anordnung von Auflagen; Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts)
Klassenspezifische Besonderheiten im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht des Straßenverkehrs gemäß BKatV, OWiG, StGB, StPO und StVG (v. a. Geschwindigkeitsverstöße; Missachtung der Vorfahrt-/Vorrangregelung; Fahren ohne Fahrerlaubnis; Gefährdung des Straßenverkehrs; unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung)
1.1.2.224Kompetenz CE+DE-2 – Beförderungs- und Berufskraftfahrerrecht
Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die für die Tätigkeit als Berufskraftfahrer relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Sozialvorschriften gemäß ArbZG, FPersG, FPersV, BOKraft, AETR, VO (EG) Nr. 561/2006, VO (EU) Nr. 165/2014, Richtlinie 2002/15/EG, Richtlinie 92/6/EWG, Leitlinien der EU zur Auslegung der Sozialvorschriften (v. a. Fahrtenschreiber; Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten)
Fahrtenschreiber (v. a. Handhabung; Folgen von Manipulation von Aufzeichnungen)
DGUV Vorschriften (v. a. DGUV Vorschrift 70)
Vorschriften zur Berufskraftfahrerausbildung und -qualifikation sowie zur Ausbildung als Kraftverkehrsmeister; Unternehmer und Verkehrsleiter (v. a. BKrFQG; BKrFQV; BKV; PB-ZugV; GB-ZugV)
Fahrlehrer, Jurist
1.1.356Kompetenzbereich „Technik“
1.1.3.140Kompetenz CE+DE-1 – Technische Grundlagen
Fahrlehrer der Klasse CE und /oder DE kennen die Aufgaben, den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM. Sie kennen die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Sie können erläutern, wie die Betriebs- und Verkehrssicherheit bei Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM kontrolliert wird und dieses Wissen anwenden.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Antriebsstrang (v. a. Aufgaben, Aufbau, Funktionsweise)
Fahrwerk (v. a. Aufbau und Funktionsweise von Bremssystemen, Räder, Reifen, Radaufhängung, Lenkung, Federung und Dämpfung)
Lärm- und Schadstoffminderung (v. a. Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise der Abgasanlage; Rechtsvorschriften)
Ingenieur
Aktive und passive Fahrzeugsicherheit (v. a. Maßnahmen zur Unfallvorbeugung und Unfallfolgenminderung; Funktionsweise von Maßnahmen zum Insassenschutz)
Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit in Verbindung mit Sicherheits- und Abfahrtkontrollen (v. a. Rechtsvorschriften; praktische Übungen zur Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit unter Beachtung der Sicherheits- und Abfahrtkontrollen; praktische Übungen für das Anlegen der Schneeketten; Handfertigkeiten gemäß PrKFZFPrüfRL im DE-Bereich)
Liegenbleiben (v. a. Rechtsvorschriften; Maßnahmen bei Liegenbleiben)
Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung, Prüfbücher und andere Formen der Nachweispflicht
1.1.3.28Kompetenz CE+DE-2 – Fahrphysik
Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM erläutern.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Kräfte und Momente am Fahrzeug
Haftungsgrenze der Reifen bei kritischen Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; unebene Fahrbahn; starkes Gefälle), Witterungsverhältnissen (v. a. Fahren bei Nässe, Schnee und Eis; Aquaplaning; Seitenwind) und Fahrmanövern (v. a. Gefahrbremsung; Ausweichmanöver) unter Berücksichtigung des Kamm´schen Kreises sowie der Achs- und Radlastverschiebung
Kippgrenze bei kritischen Fahrzeugeigenschaften (v. a. hohe Schwerpunktlage; geringe Spurweite), Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; geneigte oder unebene Fahrbahn) und Fahrmanövern (v. a. Ausweichmanöver) sowie beweglicher Ladung
Pendeln oder Einknicken des Anhängers oder Gelenkbusses bei kritischen Fahrzeugeigenschaften (v. a. Höhe und Länge des Aufbaus; Gewichtsverteilung), Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; unebene Fahrbahn), Witterungsverhältnissen (v. a. Fahren bei Nässe, Schnee und Eis; Seitenwind) und Fahrmanövern (v. a. hohe Fahrgeschwindigkeit; Überholmanöver; Ausweichmanöver; Gefahrbremsung)
Anhalteweg (v. a. Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit, der Fahrbahnoberfläche, der Bereifung, der Bremsanlage sowie dem Bremsverhalten und der Reaktionszeit des Fahrers)
Fahrlehrer, Ingenieur
1.1.3.38Kompetenz CE+DE-3 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren
Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die grundlegenden Funktionen von Fahrerassistenzsystemen für Lkw, Last- und Sattelzüge, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie KOM beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die Grundlagen des automatisierten Fahrens in Bezug auf das Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM beschreiben.
Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer, Ingenieur, Jurist
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Assistiertes Fahren (Stufe 1): Arten, grundlegende Funktionen, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen inklusive Störungen/Ausfällen von Fahrerassistenzsystemen bei Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM (v. a. Abbiegeassistent; Adaptive Geschwindigkeitsregelanlage, auch in Verbindung mit Navigationssystemen und aktivem Eingriff; Anhänger-Stabilisierungssystem; Antriebsschlupfregelung; Automatischer Blockierverhinderer; Elektronische Stabilitätskontrolle; Lichtassistent; Müdigkeitswarner; Notbremsassistent; Systeme für das Rückwärtsfahren; Spurhalteassistent und Spurverlassenswarner; Spurwechselassistent; Wankstabilisierung)
Assistiertes Fahren (Stufe 1): Klassenspezifische verkehrssicherheitskritische Auswirkungen der Systemnutzung auf den Fahrer (v. a. Fehlvorstellungen zur Wirksamkeit von Fahrerassistenzsystemen und überhöhte Erwartungen; Risikohomöostase; Fehlgebrauch der und negative Verhaltensanpassung an Fahrerassistenzsysteme; Ablenkung durch Systembedienung) sowie mögliche Gefahren im Zusammenhang mit der Systemüberwachung und der Übernahme von Systemaufgaben
Assistiertes Fahren (Stufe 1): Abschalten der Fahrerassistenzsysteme (v. a. mögliche Gefahren im Zusammenhang mit der Systemabschaltung)
Assistiertes Fahren (Stufe 1): Klassenspezifische Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und Fahrerweiterbildung
Teil- und hochautomatisiertes Fahren (Stufen 2 und 3): Klassenspezifische Potenziale (v. a. Verkehrssicherheit; Umweltverträglichkeit; Verkehrseffizienz) und Risiken (v. a. Ertragen von Monotonie; Erhalt eines ausreichenden Situationsbewusstseins)
1.28Pädagogisch-psychologisches
und verkehrspädagogisches Professionswissen
1.2.18Kompetenzbereich „Erziehen“
1.2.1.18Kompetenz CE+DE-1 – Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Lernbedingungen sowie der Lernvoraussetzungen:
Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können Lernvoraussetzungen von Fahrschülern im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie KOM einschätzen. Sie können die Lernvoraussetzungen bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Bedeutung von Verkehrssicherheit in verschiedenen Kulturen (v. a. Regelkonformität; Umgang mit Fahrzeugen und Verkehrsinfrastruktur; Umgang mit schwächeren Verkehrsteilnehmern)
Lernvoraussetzungen von Fahrschülern im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie KOM (v. a. typische Lernvoraussetzungen wie mangelnde Sprachkompetenz; Umgang mit typischen Lernvoraussetzungen)
Bildungswissenschaftler