Abschnitt | Unter- richts- einheiten | Zulässige Lehrkräfte gemäß § 9 DV-FahrlG | |
1 | 160 | Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse A | |
1.1 | 88 | Fachliches Professionswissen | |
1.1.1 | 40 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“ | |
1.1.1.1 | 8 | Kompetenz A-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten Fahrlehrer der Klasse A können die klassenspezifischen psychischen und physischen Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten sowie Verhaltensstrategien zum Umgang mit diesen Einflussfaktoren erläutern. Sie können ihr Wissen anwenden, um die Fahreignung und die Fahrtüchtigkeit von Fahrschülern einzuschätzen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.1.1.2 | 4 | Kompetenz A-2 – Vielfalt im Straßenverkehr Fahrlehrer der Klasse A können die verkehrssicherheitsrelevanten Besonderheiten verschiedener Kraftradfahrer erläutern. Sie können die erforderliche Anpassung des eigenen Fahrverhaltens bei Begegnungen mit anderen Kraftradfahrern erläutern und begründen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer |
1.1.1.3 | 12 | Kompetenz A-3 – Fahraufgaben und Grundfahraufgaben Fahrlehrer der Klasse A können die verschiedenen Fahraufgaben und Grundfahraufgaben für Krafträder gemäß den Fahraufgabenkatalogen erläutern. Sie können die Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben erläutern. Sie können die Kompetenz von Fahrschülern zur Durchführung von Fahraufgaben und Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompetenzbereiche beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer |
1.1.1.4 | 12 | Kompetenz A-4 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung Fahrlehrer der Klasse A können Verkehrssituationen mit Krafträdern in Bezug auf Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. Sie können die Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung von Fahrschülern beurteilen und im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung durch geeignete Maßnahmen verbessern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
| |||
1.1.1.5 | 4 | Kompetenz A-5 – Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse A kennen die Unfallbeteiligung sowie die typischen Fahrkompetenzdefizite von Kraftradfahrern. Sie können typische Unfälle von Kraftradfahrern analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.1.2 | 16 | Kompetenzbereich „Recht“ | |
1.1.2.1 | 16 | Kompetenz A-1 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse A können die klassenspezifischen, für das Führen von Krafträdern relevanten Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Jurist |
| |||
1.1.3 | 32 | Kompetenzbereich „Technik“ | |
1.1.3.1 | 20 | Kompetenz A-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse A kennen die Aufgaben, den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Krafträdern sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Sie können erläutern, wie die Betriebs- und Verkehrssicherheit bei Krafträdern kontrolliert wird und dieses Wissen anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Ingenieur |
| |||
1.1.3.2 | 6 | Kompetenz A-2 – Fahrphysik Fahrlehrer der Klasse A können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Krafträdern erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Ingenieur |
1.1.3.3 | 6 | Kompetenz A-3 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren Fahrlehrer der Klasse A können die grundlegenden Funktionen von Fahrerassistenzsystemen für Krafträder beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten, Sicherheitspotenziale und Grenzen erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Ingenieur |
1.2 | 54 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen | |
1.2.1 | 42 | Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“ | |
1.2.1.1 | 6 | Kompetenz A-1 – System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen: Fahrlehrer der Klasse A können ihren Theorieunterricht, ihre Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorielernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen der Kraftradausbildung ausrichten. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.2.1.2 | 12 | Kompetenz A-2 – Gestaltung des Theorieunterrichts: Fahrlehrer der Klasse A können Theorieunterricht der Klassen AM/A1/A2/A planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts durchführen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.2.1.3 | 24 | Kompetenz A-3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung: Fahrlehrer der Klasse A können Fahrpraktische Ausbildung der Klassen AM/A1/A2/A planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung durchführen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
| |||
1.2.2 | 4 | Kompetenzbereich „Erziehen“ | |
1.2.2.1 | 4 | Kompetenz A-1 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen: Fahrlehrer der Klasse A können die für Kraftradfahrer typischen Fahrmotive und mögliche gruppendynamische Effekte erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler |
1.2.3 | 8 | Kompetenzbereich „Beurteilen“ | |
1.2.3.1 | 8 | Kompetenz A-1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung: Fahrlehrer der Klasse A können Lernprozesse und Lernergebnisse von Kraftrad-Fahrschülern beurteilen. Sie können die Ergebnisse der Beurteilung nutzen, um ihre Fahrschüler bezüglich des weiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.3 | 18 | Fahrerisches Professionswissen | |
1.3.1 | 12 | Kompetenzbereich „Fahraufgaben“ | |
1.3.1.1 | Kompetenz A-1 – Geradeausfahren Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform geradeausfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.2 | Kompetenz A-2 – Kurve Fahrlehrer der Klasse A können Kurven unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kurven anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.3 | Kompetenz A-3 – Kreisverkehr Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreisverkehren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.4 | Kompetenz A-4 – Kreuzung, Einmündung, Einfahren Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen und Einmündungen befahren sowie einfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.5 | Kompetenz A-5 – Schienenverkehr Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform mit Schienenverkehr umgehen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.6 | Kompetenz A-6 – Haltestelle, Fußgängerüberweg Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen und Fußgängerüberwege befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.7 | Kompetenz A-7 – Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel Fahrlehrer der Klasse A können sich unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform einfädeln und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln sowie Fahrstreifenwechsel anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.8 | Kompetenz A-8 – Vorbeifahren, Überholen Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform vorbeifahren und überholen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Vorbeifahren und Überholen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. | Fahrlehrer | |
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| |||
1.3.2 | 6 | Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben“ | |
1.3.2.1 | Kompetenz A-1 – Slalom mit Schrittgeschwindigkeit Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 km/h) Slalom fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Slalomfahren mit Schrittgeschwindigkeit anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.2 | Kompetenz A-2 – Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform mit höchstmöglicher Verzögerung abbremsen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.3 | Kompetenz A-3 – Ausweichen ohne Abbremsen Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform ausweichen ohne abzubremsen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ausweichen ohne Abbremsen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.4 | Kompetenz A-4 – Ausweichen nach Abbremsen Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform ausweichen, nachdem sie abgebremst haben, und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ausweichen nach Abbremsen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.5 | Kompetenz A-5 – Slalom und langer Slalom Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform den Slalom und den langen Slalom bewältigen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Slalom und beim langen Slalom anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.6 | Kompetenz A-6 – Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform mit Schrittgeschwindigkeit geradeausfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.7 | Kompetenz A-7 – Stop and Go Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform „Stop an Go“ fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim „Stop and Go“-Fahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.8 | Kompetenz A-8 – Kreisfahrt Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform im Kreis fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Kreisfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer |
Abschnitt | Unter- richts- einheiten | Zulässige Lehrkräfte gemäß § 9 DV-FahrlG | |
1 | 132 | Gemeinsame Ausbildung in den Fahrlehrerlaubnisklassen CE/DE | |
1.1 | 124 | Fachliches Professionswissen | |
1.1.1 | 30 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“ | |
1.1.1.1 | 12 | Kompetenz CE+DE-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die klassenspezifischen psychischen und physischen Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten von Lkw-Fahrern, Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft und KOM-Fahrern sowie Verhaltensstrategien zum Umgang mit diesen Einflussfaktoren erläutern. Sie können ihr Wissen anwenden, um die Fahreignung und Fahrtüchtigkeit von Fahrschülern einzuschätzen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Bildungswissen-schaftler, Fahrlehrer |
1.1.1.2 | 12 | Kompetenz CE+DE-2 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können Verkehrssituationen mit Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM in Bezug auf Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. Sie können die Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung von Fahrschülern beurteilen und im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung durch geeignete Maßnahmen verbessern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
| |||
1.1.1.3 | 6 | Kompetenz CE+DE-3 – Umweltschonendes Fahr- und Verkehrsverhalten Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die klassenspezifischen Möglichkeiten zur umweltschonenden Gestaltung des Fahr- und Verkehrsverhaltens mit Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Ingenieur |
1.1.2 | 38 | Kompetenzbereich „Recht“ | |
1.1.2.1 | 14 | Kompetenz CE+DE-1 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die klassenspezifischen, für das Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Jurist |
| |||
1.1.2.2 | 24 | Kompetenz CE+DE-2 – Beförderungs- und Berufskraftfahrerrecht Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die für die Tätigkeit als Berufskraftfahrer relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Jurist |
1.1.3 | 56 | Kompetenzbereich „Technik“ | |
1.1.3.1 | 40 | Kompetenz CE+DE-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse CE und /oder DE kennen die Aufgaben, den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM. Sie kennen die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Sie können erläutern, wie die Betriebs- und Verkehrssicherheit bei Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM kontrolliert wird und dieses Wissen anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Ingenieur |
| |||
1.1.3.2 | 8 | Kompetenz CE+DE-2 – Fahrphysik Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Ingenieur |
1.1.3.3 | 8 | Kompetenz CE+DE-3 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die grundlegenden Funktionen von Fahrerassistenzsystemen für Lkw, Last- und Sattelzüge, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie KOM beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die Grundlagen des automatisierten Fahrens in Bezug auf das Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM beschreiben. | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer, Ingenieur, Jurist |
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| |||
1.2 | 8 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen | |
1.2.1 | 8 | Kompetenzbereich „Erziehen“ | |
1.2.1.1 | 8 | Kompetenz CE+DE-1 – Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Lernbedingungen sowie der Lernvoraussetzungen: Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können Lernvoraussetzungen von Fahrschülern im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie KOM einschätzen. Sie können die Lernvoraussetzungen bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler |