AbschnittUnter-
richts-
einheiten
Zulässige Lehrkräfte
gemäß § 9 DV-FahrlG
1160Klassenspezifische
Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse CE
1.180Fachliches Professionswissen
1.1.130Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“
1.1.1.124Kompetenz CE-1 – Fahraufgaben und Grundfahraufgaben
Fahrlehrer der Klasse CE können die verschiedenen Fahraufgaben und Grundfahraufgaben für Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäß den Fahraufgabenkatalogen erläutern. Sie können die Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben erläutern. Sie können die Kompetenz von Fahrschülern zur Durchführung von Fahraufgaben und Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompetenzbereiche beurteilen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Fahraufgaben gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE/T (v. a. Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel; Kurve; Vorbeifahren, Überholen; Kreuzung, Einmündung, Einfahren; Kreisverkehr; Schienenverkehr; Haltestelle, Fußgängerüberweg; Geradeausfahren)
Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklassen C1/C (v. a. Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt; Rückwärts in eine Parklücke (Längsaufstellung); Rückwärts quer oder schräg einparken; Rückwärtsfahren und versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen)
Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklasse C1E (v. a. Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links; Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen)
Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklasse CE (v. a. Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links (Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger); Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen (Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger); Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger); Rückwärtsfahren und versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger))
Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklasse T (v. a. Rückwärtsfahren geradeaus)
Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben (v. a. Anforderungs- und Bewertungsstandards gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE/T sowie die Grundfahraufgaben; klassenspezifische fahraufgabenrelevante Vorschriften der StVO mit Fokus auf Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge, Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren, besondere Verkehrslagen, Halten und Parken, Beleuchtung, Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen)
Fahrlehrer
1.1.1.26Kompetenz CE-2– Fahrkompetenzdefizite und Unfälle
Fahrlehrer der Klasse CE kennen die Unfallbeteiligung sowie die typischen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft. Sie können typische Unfälle dieser Gruppen analysieren.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Typische Unfallszenarien von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft
Typische Wissensdefizite und Fehleinschätzungen von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft bei der Fahrtvorbereitung (v. a. Einstellung von Spiegeln und anderen Einrichtungen für die indirekte Sicht; Streckenwahl mit der Unterstützung durch Navigationssysteme; Fahrtdauer, physische Leistungsfähigkeit; Ausrüstung)
Typische Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft während der Fahrt (v. a. Schwierigkeiten bei der Durchführung seltener Fahrmanöver und beim Führen unbekannter Fahrzeugkombinationen; häufiges nicht regelkonformes Verhalten in Bezug auf die Geschwindigkeit und den Abstand)
Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer
1.1.226Kompetenzbereich „Recht“
1.1.2.114Kompetenz CE-1 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiet
Fahrlehrer der Klasse CE können die klassenspezifischen, für das Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Klassenspezifische Besonderheiten im Zulassungsrecht gemäß FZV und StVZO (v. a. Notwendigkeit einer Zulassung und zulassungsfreie Fahrzeuge; Arten und Zuteilung sowie Ausgestaltung und Anbringung von Kennzeichen; Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II; Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung)
Haftungs- und Versicherungsrecht beim (gewerblichen) Gütertransport gemäß BGB, PflVG und StVG (v. a. Frachtversicherungen; Gefährdungs- und Verschuldenshaftung)
Klassenspezifische Besonderheiten im Fahrschulwesen gemäß DV-FahrlG, FahrlAusbV, FahrlG, FahrlPrüfV und StVG (v. a. Ablauf und Inhalt der Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern der Klasse CE; Erfordernis, Inhalt, Voraussetzungen und Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE; Pflichten des Fahrlehrers; Aufzeichnungen; Fahrlehrerschein)
Fahrlehrer, Jurist
1.1.2.212Kompetenz CE-2 – Beförderungs- und Berufskraftfahrerrecht
Fahrlehrer der Klasse CE können die klassenspezifischen für den gewerblichen Gütertransport relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Grundlegende Vorschriften zur Gefahrgutbeförderung gemäß GGVSEB (v. a. 1 000-Punkte-Regel)
Vorschriften zum (inter-)nationalen Gütertransport (v. a. BFStrMG; GüKG; GüKGrKabotageV; LKW-MautV; CEMT)
Fahrlehrer, Jurist
1.1.324Kompetenzbereich „Technik“
1.1.3.124Kompetenz CE-1 – Technische Grundlagen
Fahrlehrer der Klasse CE kennen die Aufgaben, den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugkombinationen. Sie kennen die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Bestandteile. Sie können erläutern, wie Personen und Ladung in Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen gesichert werden und dieses Wissen anwenden.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Anhänger und Verbindungseinrichtungen (v. a. Arten von Anhängern; Aufgaben, Arten und Funktionsweise von Verbindungseinrichtungen; Rechtsvorschriften; Zusammenstellen von Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE/T; Verbinden und Trennen von Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE inklusive praktischer Übungen; Beleuchtungseinrichtungen von Anhängern; Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise verschiedener Bremsanlagen für Anhänger)
Personenbeförderung, Beladung und Ladungssicherung sichere Beförderung von Personen; Ladungssicherungshilfsmittel; Aufbaufestigkeit und Lastverteilungsplan; Berechnungen zur angemessenen und ausreichenden Ladungssicherung für verschiedene Arten der Ladungssicherung; Folgen unzureichender Sicherung von Personen und Ladung; praktische Übungen zur Sicherung von Ladung)
Sonstige klassenspezifische rechtliche Vorschriften zur Technik (v. a. Richtlinien und Verordnungen EU/EG/EWG; StVZO)
Ingenieur
1.258Pädagogisch-psychologisches
und verkehrspädagogisches Professionswissen
1.2.146Kompetenzbereich
„Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“
1.2.1.16Kompetenz CE-1 – System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen:
Fahrlehrer der Klasse CE können ihren Theorieunterricht, ihre Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorielernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrausbildung im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ausrichten.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Theorieunterricht, Fahrpraktische Ausbildung, Selbstständiges Theorielernen von Fahrschülern der Klassen C1/C1E/C/CE/T (v. a. Ziele, Umfang und Abschluss der Ausbildung; Kompetenzrahmen, Ausbildungsplan sowie weitere curriculare Grundlagen; Lehrmittel; Ausbildungsfahrzeuge; Ausbildungsnachweis)
Theoretische Fahrerlaubnisprüfung (TFEP) für die Klassen C1/C1E/C/CE/T (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Aufgabenarten; Umfang und Zusammenstellung der Fragen; Bewertung)
Praktische Fahrerlaubnisprüfung (PFEP) für die Klassen C1/C1E/C/CE/T (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Prüfungsstrecke; Bewertung; Prüfungsfahrzeuge)
Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer
1.2.1.216Kompetenz CE-2 – Gestaltung des Theorieunterrichts:
Fahrlehrer der Klasse CE können Theorieunterricht der Klassen C/CE planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts durchführen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Planung von Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunterrichts der Klassen C/CE (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Vorbereitung des Unterrichtsraumes; Auswahl von Methoden und Medien unter besonderer Beachtung digitaler Medien; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen)
Lehrübungen zu Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunterrichts der Klassen C/CE unter Beachtung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts
Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer
1.2.1.324Kompetenz CE-3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung:
Fahrlehrer der Klasse CE können Fahrpraktische Ausbildung der Klassen C/CE/T planen. Sie können Fahrpraktische Ausbildung der Klassen C/CE unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung durchführen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Aufbau der Fahrpraktischen Ausbildung im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
Unterrichtsplanung (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Festlegung von Zielen; Auswahl, Gewichtung und Aufbereitung von Inhalten; Auswahl von Methoden und Medien; klassenspezifische Besonderheiten bei der Streckenwahl und zeitliche Gestaltung; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen der Klassen C/CE/T)
Methoden der Fahrpraktischen Ausbildung (v. a. Demonstrieren; Erklären; Anleiten; Kommentieren; Lernhinweise; Üben am Modell; gedankliches Trainieren von Verkehrssituationen)
Benutzung von Funkanlagen (v. a. Rechtsvorschriften; Arten sowie damit verbundene Vor- und Nachteile bei der Nutzung)
An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasste Aufgaben sowie zielgerichtetes und intensives Üben im Sinne von Deliberate Practice
An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasstes Anleiten durch Scaffolding und Fading (v. a. inhaltliche Ausrichtung, Detailgrad und Zeitpunkt des Anleitens; Nachlassen des Anleitens bei steigendem Kompetenzniveau bis hin zur selbstständigen Aufgabenbewältigung)
Fehlvorstellungen von Fahrschülern zum Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen und land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie Fahrfehler (v. a. typische Fehlvorstellungen; Arten und Ursachen von Fahrfehlern; klassenspezifische Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers)
Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung der Klassen unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung inklusive Übungen zum Eingreifen bei Fahrfehlern
Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer
1.2.24Kompetenzbereich „Erziehen“
1.2.2.14Kompetenz CE-1 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen:
Fahrlehrer der Klasse CE können die für Führer von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen typischen Fahrmotive erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Fahrmotive von Führern von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (v. a. Unabhängigkeits- und Freiheitswunsch; Abenteuerlust; Überlegenheits- und Machtgefühle; Freude am Fahren; wirtschaftlicher Zweck)
Bildungswissenschaftler
1.2.38Kompetenzbereich „Beurteilen“
1.2.3.18Kompetenz CE-1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung:
Fahrlehrer der Klasse CE können Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern beurteilen, die eine Fahrerlaubnis im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge erwerben möchten. Sie können die Ergebnisse der Beurteilung nutzen, um ihre Fahrschüler bezüglich des weiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung inklusive Leistungsrückmeldung und Beratung bezüglich des Lernwegs Zeitpunkte für Kurz-Beurteilungen und ausführliche Beurteilungen im Ausbildungsverlauf; Instrumente zur Durchführung von Beurteilungen; praktische Übungen zu Lernstandsbeurteilungen inklusive zum Geben von Leistungsrückmeldungen)
Feststellung der Prüfungsreife zur TFEP und PFEP
Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer
1.322Fahrerisches Professionswissen
1.3.114Kompetenzbereich „Fahraufgaben“
1.3.1.1Kompetenz CE-1 – Geradeausfahren
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform geradeausfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Geradeausfahren
Fahrzeugpositionierung beim Geradeausfahren
Geschwindigkeitsanpassung beim Geradeausfahren
Kommunikation beim Geradeausfahren
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Geradeausfahren
Kommentierendes Fahren beim Geradeausfahren
Fahrlehrer
1.3.1.2Kompetenz CE-2 – Kurve
Fahrlehrer der Klasse CE können Kurven unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kurven anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kurven
Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kurven
Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kurven
Kommunikation beim Befahren von Kurven
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Kurven
Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kurven
Fahrlehrer
1.3.1.3Kompetenz CE-3 – Kreisverkehr
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreisverkehren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreisverkehren
Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreisverkehren
Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreisverkehren
Kommunikation beim Befahren von Kreisverkehren
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Kreisverkehren
Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreisverkehren
Fahrlehrer
1.3.1.4Kompetenz CE-4 – Kreuzung, Einmündung, Einfahren
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen und Einmündungen befahren sowie einfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
Kommunikation beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
Fahrlehrer
1.3.1.5Kompetenz CE-5 – Schienenverkehr
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform mit Schienenverkehr umgehen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Umgang mit Schienenverkehr
Fahrzeugpositionierung beim Umgang mit Schienenverkehr
Geschwindigkeitsanpassung beim Umgang mit Schienenverkehr
Kommunikation beim Umgang mit Schienenverkehr
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Umgang mit Schienenverkehr
Kommentierendes Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr
Fahrlehrer
1.3.1.6Kompetenz CE-6 – Haltestelle, Fußgängerüberweg
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen und Fußgängerüberwege befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen
Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen
Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen
Kommunikation beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen
Kommentierendes Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen
Fahrlehrer
1.3.1.7Kompetenz CE-7 – Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel
Fahrlehrer der Klasse CE können sich unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform einfädeln und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln sowie Fahrstreifenwechsel anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
Fahrzeugpositionierung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
Fahrlehrer
Geschwindigkeitsanpassung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
Kommunikation beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
Kommentierendes Fahren beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
1.3.1.8Kompetenz CE-8 – Vorbeifahren, Überholen
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform vorbeifahren und überholen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Vorbeifahren und Überholen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Vorbeifahren und Überholen
Fahrzeugpositionierung beim Vorbeifahren und Überholen
Geschwindigkeitsanpassung beim Vorbeifahren und Überholen
Kommunikation beim Vorbeifahren und Überholen
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Vorbeifahren und Überholen
Kommentierendes Fahren beim Vorbeifahren und Überholen
Fahrlehrer
1.3.28Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben“
1.3.2.1Kompetenz CE-1 – Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt rückwärts nach rechts fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Fahrzeugpositionierung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Geschwindigkeitsanpassung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Kommunikation beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Kommentierendes Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Fahrlehrer
1.3.2.2Kompetenz CE-2 – Rückwärts in eine Parklücke (Längsaufstellung)
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform rückwärts in eine Parklücke fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke
Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke
Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke
Kommunikation beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke
Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke
Fahrlehrer
1.3.2.3Kompetenz CE-3 – Rückwärts quer oder schräg einparken
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform rückwärts quer/schräg einparken und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim rückwärts quer/schräg einparken anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim rückwärts quer/schräg einparken
Fahrzeugpositionierung beim rückwärts quer/schräg einparken
Geschwindigkeitsanpassung beim rückwärts quer/schräg einparken
Kommunikation beim rückwärts quer/schräg einparken
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim rückwärts quer/schräg einparken
Kommentierendes Fahren beim rückwärts quer/schräg einparken
Fahrlehrer
1.3.2.4Kompetenz CE-4 – Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren und versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Fahrlehrer
Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Kommunikation beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
1.3.2.5Kompetenz CE-5 – Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links (Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger)
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform durch Rückwärtsfahren nach links umkehren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links
Fahrzeugpositionierung beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links
Geschwindigkeitsanpassung beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links
Kommunikation beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links
Kommentierendes Fahren beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links
Fahrlehrer
1.3.2.6Kompetenz CE-6 – Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen (Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger)
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Kommunikation beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Fahrlehrer
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen
1.3.2.7Kompetenz CE-7 – Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger)
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren um eine Ecke nach links und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
Kommunikation beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
Fahrlehrer
1.3.2.8Kompetenz CE-8 – Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger)
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren und versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Kommunikation beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Fahrlehrer




AbschnittUnter-
richts-
einheiten
Zulässige Lehrkräfte
gemäß § 9 DV-FahrlG
1160Klassenspezifische
Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse DE
1.182Fachliches Professionswissen
1.1.128Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“
1.1.1.124Kompetenz DE-1 – Fahraufgaben und Grundfahraufgaben
Fahrlehrer der Klasse DE können die verschiedenen Fahraufgaben und Grundfahraufgaben für KOM gemäß den Fahraufgabenkatalogen erläutern. Sie können die Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben erläutern. Sie können die Kompetenz von Fahrschülern zur Durchführung von Fahraufgaben und Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompetenzbereiche beurteilen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Fahraufgaben gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen D1/D1E/D/DE (v. a. Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel; Kurve; Vorbeifahren, Überholen; Kreuzung, Einmündung, Einfahren; Kreisverkehr; Schienenverkehr; Haltestelle, Fußgängerüberweg; Geradeausfahren)
Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklassen D1/D (v. a. Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt; Rückwärts in eine Parklücke (Längsaufstellung); Rückwärts quer oder schräg einparken; Halten zum Ein- oder Aussteigen)
Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklassen D1E/DE Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links)
Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben (v. a. Anforderungs- und Bewertungsstandards gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen D1/D1E/D/DE sowie die Grundfahraufgaben; klassenspezifische fahraufgabenrelevante Vorschriften der StVO mit Fokus auf Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge, Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren, besondere Verkehrslagen, Halten und Parken, Warnzeichen an Haltestellen, Beleuchtung, Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil, Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen)
Fahrlehrer
1.1.1.24Kompetenz DE-2– Fahrkompetenzdefizite und Unfälle
Fahrlehrer der Klasse DE kennen die Unfallbeteiligung sowie die typischen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von KOM-Fahrern. Sie können typische KOM-Unfälle analysieren.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Typische Unfallszenarien von KOM-Fahrern
Typische Wissensdefizite und Fehleinschätzungen von KOM-Fahrern bei der Fahrtvorbereitung (v. a. Einstellung von Spiegeln und anderen Einrichtungen für die indirekte Sicht; Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer gegenüber KOM; Belastung durch unangemessenes Verhalten von Fahrgästen; Fahrtdauer bzw. Fahrplanpünktlichkeit bei wechselnden Verkehrsverhältnissen; Streckenwahl mit der Unterstützung durch Navigationssysteme; physische Leistungsfähigkeit; Ausrüstung; zusätzliche Serviceleistungen im Fahrdienst)
Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer
Typische Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von KOM-Fahrern während der Fahrt (v. a. Schwierigkeiten bei der Durchführung seltener Fahrmanöver; Fahren auf unbekannten Strecken mit ungewohnter Streckenführung, Kurvenradien und Platzbedarf; Reagieren auf unerwartetes Verkehrsverhalten anderer Verkehrsteilnehmer, auch im Ausland; Fehlvorstellungen zum Lenkverhalten durch die Sitzposition des Fahrers; Fehlvorstellungen zu Fahrzeugüberhängen durch die Position der Achsen; Fehlvorstellungen zum Platzbedarf beim Ausschwenken des Kraftfahrzeugs im Heckbereich, auch bei Gelenkbussen; Fehlvorstellungen zum Fahren mit ständig wechselnden Fahrzeugen)
1.1.226Kompetenzbereich „Recht“
1.1.2.112Kompetenz DE-1 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete
Fahrlehrer der Klasse DE können die klassenspezifischen, für das Führen von KOM relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Klassenspezifische Besonderheiten im Zulassungsrecht gemäß FZV und StVZO (v. a. Notwendigkeit einer Zulassung; Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II; Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung)
Haftungs- und Versicherungsrecht bei der (gewerblichen) Personenbeförderung gemäß BGB, PflVG und StVG (v. a. Insassenversicherungen; Gefährdungs- und Verschuldenshaftung)
Klassenspezifische Besonderheiten im Fahrschulwesen gemäß DV-FahrlG, FahrlAusbV, FahrlG, FahrlPrüfV und StVG (v. a. Ablauf und Inhalt der Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern der Klasse DE; Erfordernis, Inhalt, Voraussetzungen und Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE; Pflichten des Fahrlehrers; Aufzeichnungen; Fahrlehrerschein)
Fahrlehrer, Jurist
1.1.2.214Kompetenz DE-2 – Beförderungs- und Berufskraftfahrerrecht
Fahrlehrer der Klasse DE können die klassenspezifischen für die gewerbliche Personenbeförderung und die Tätigkeit als Berufskraftfahrer relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Über die gemeinsame Ausbildung CE+DE hinausgehende klassenspezifische Sozialvorschriften für KOM gemäß ArbZG, FPersG, FPersV, BOKraft, AETR, VO (EG) Nr. 561/2006, VO (EU) Nr. 165/2014, Richtlinie 2002/15/EG, Richtlinie 92/6/EWG, Leitlinien der EU zur Auslegung der Sozialvorschriften (v. a. Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten; 12 Tage-Regelung, Zweifahrerbesatzung und Nachtverkehre)
Vorschriften zum nationalen KOM-Verkehr (v. a. allgemeine Beförderungsbedingungen; allgemeine Reisebedingungen; Anforderungskatalog Schulbus; DFBus; BefBedV; BOKraft; PBefG, FrStllgV)
Vorschriften zum internationalen KOM-Verkehr (v. a. ASOR; EWG-VO Nr. 684/92; internationale Papiere, Schengener Abkommen; Transit Linienverkehre; Interbus-Übereinkommen)
Fahrlehrer, Jurist
1.1.328Kompetenzbereich „Technik“
1.1.3.128Kompetenz DE-1 – Technische Grundlagen
Fahrlehrer der Klasse DE kennen die Aufgaben, den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von KOM. Sie kennen die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Bestandteile. Sie können erläutern, wie Personen und Ladung in KOM gesichert werden und dieses Wissen anwenden.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Einteilung der Kraftomnibusse nach Aufbau, Größe, Art, Verwendung
Elektrische Anlage (v. a. Aufgaben, Aufbau, Funktionsweise und Stromverbrauch)
Gelenkbusse (v. a. Bremsanlage; Drehgelenk-Knickschutz)
Anhänger und Verbindungseinrichtungen (v. a. Arten von Anhängern; Aufgaben, Arten und Funktionsweise von Verbindungseinrichtungen; Rechtsvorschriften; Zusammenstellen von Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE; Verbinden und Trennen von Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE inklusive praktischer Übungen)
Personenbeförderung und Gepäckmitnahme (v. a. Rechtsvorschriften; sichere Beförderung von Personen und Gepäck; Folgen unzureichender Sicherung von Personen und Gepäck)
Technische Serviceeinrichtungen und Nothilfeeinrichtungen
Sonstige klassenspezifische rechtliche Vorschriften zur Technik (v. a. Richtlinien und Verordnungen EU/EG/EWG; StVZO)
Ingenieur
1.256Pädagogisch-psychologisches
und verkehrspädagogisches Professionswissen
1.2.144Kompetenzbereich
„Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“
1.2.1.14Kompetenz DE-1 – System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen:
Fahrlehrer der Klasse DE können ihren Theorieunterricht, ihre Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorielernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen der KOM-Fahrausbildung ausrichten.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Theorieunterricht, Fahrpraktische Ausbildung, Selbstständiges Theorielernen von Fahrschülern der Klassen D1/D1E/D/DE (v. a. Ziele, Umfang und Abschluss der Ausbildung; Kompetenzrahmen, Ausbildungsplan sowie weitere curriculare Grundlagen; Lehrmittel; Ausbildungsfahrzeuge; Ausbildungsnachweis)
Theoretische Fahrerlaubnisprüfung (TFEP) für die Klassen D1/D1E/D/DE (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Aufgabenarten; Umfang und Zusammenstellung der Fragen; Bewertung)
Praktische Fahrerlaubnisprüfung (PFEP) für die Klassen D1/D1E/D/DE (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Prüfungsstrecke; Bewertung; Prüfungsfahrzeuge)
Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer
1.2.1.216Kompetenz DE-2 – Gestaltung des Theorieunterrichts:
Fahrlehrer der Klasse DE können Theorieunterricht der Klasse D planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts durchführen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Planung von Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunterrichts der Klasse D (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Vorbereitung des Unterrichtsraumes; Auswahl von Methoden und Medien unter besonderer Beachtung digitaler Medien; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen)
Lehrübungen zu Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunterrichts der Klasse D unter Beachtung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts
Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer

1.2.1.324Kompetenz DE-3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung:
Fahrlehrer der Klasse DE können Fahrpraktische Ausbildung der Klassen D/DE planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung durchführen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Aufbau der Fahrpraktischen Ausbildung im KOM-Bereich
Unterrichtsplanung (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Festlegung von Zielen; Auswahl, Gewichtung und Aufbereitung von Inhalten; Auswahl von Methoden und Medien; klassenspezifische Besonderheiten bei der Streckenwahl und zeitliche Gestaltung; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen der Klassen D/DE)
Methoden der Fahrpraktischen Ausbildung (v. a. Demonstrieren; Erklären; Anleiten; Kommentieren; Lernhinweise; Üben am Modell; gedankliches Trainieren von Verkehrssituationen)
An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasste Aufgaben sowie zielgerichtetes und intensives Üben im Sinne von Deliberate Practice
An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasstes Anleiten durch Scaffolding und Fading (v. a. inhaltliche Ausrichtung, Detailgrad und Zeitpunkt des Anleitens; Nachlassen des Anleitens bei steigendem Kompetenzniveau bis hin zur selbstständigen Aufgabenbewältigung)
Fehlvorstellungen von Fahrschülern zum Führen von KOM sowie Fahrfehler (v. a. typische Fehlvorstellungen; Arten und Ursachen von Fahrfehlern; klassenspezifische Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers)
Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung der Klassen D/DE unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung inklusive Übungen zum Eingreifen bei Fahrfehlern
Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer
1.2.24Kompetenzbereich „Erziehen“
1.2.2.14Kompetenz DE-1 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen:
Fahrlehrer der Klasse DE können die für Führer von KOM typischen Fahrmotive und die besondere Verantwortung im Straßenverkehr erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen.
Bildungswissenschaftler
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Fahrmotive von Führern von KOM (v. a. Reiselust; Freude am Umgang mit anderen Personen; Unabhängigkeitswunsch; Suche nach Herausforderungen; Freude am Fahren; wirtschaftlicher Zweck)
Einstellungen (v. a. Einstellungen zum Fahrzeug und Fahren; besondere Verantwortung im Umgang mit einer großen Anzahl an Fahrgästen, insbesondere gegenüber Kindern, älteren Personen und Hilfsbedürftigen)
1.2.38Kompetenzbereich „Beurteilen“
1.2.3.18Kompetenz DE-1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung:
Fahrlehrer der Klasse DE können Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern beurteilen, die eine Fahrerlaubnis im KOM-Bereich erwerben möchten. Sie können die Ergebnisse der Beurteilung nutzen, um ihre Fahrschüler bezüglich desweiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung inklusive Leistungsrückmeldung und Beratung bezüglich des Lernwegs (v. a. Zeitpunkte für Kurz-Beurteilungen und ausführliche Beurteilungen im Ausbildungsverlauf; Instrumente zur Durchführung von Beurteilungen; praktische Übungen zu Lernstandsbeurteilungen inklusive zum Geben von Leistungsrückmeldungen)
Feststellung der Prüfungsreife zur TFEP und PFEP
Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer
1.322Fahrerisches Professionswissen
1.3.116Kompetenzbereich „Fahraufgaben“
1.3.1.1Kompetenz DE-1 – Geradeausfahren
Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform geradeausfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Geradeausfahren
Fahrzeugpositionierung beim Geradeausfahren
Geschwindigkeitsanpassung beim Geradeausfahren
Kommunikation beim Geradeausfahren
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Geradeausfahren
Kommentierendes Fahren beim Geradeausfahren
Fahrlehrer
1.3.1.2Kompetenz DE-2 – Kurve
Fahrlehrer der Klasse DE können Kurven unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kurven anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kurven
Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kurven
Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kurven
Fahrlehrer
Kommunikation beim Befahren von Kurven
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Kurven
Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kurven
1.3.1.3Kompetenz DE-3 – Kreisverkehr
Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreisverkehren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreisverkehren
Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreisverkehren
Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreisverkehren
Kommunikation beim Befahren von Kreisverkehren
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Kreisverkehren
Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreisverkehren
Fahrlehrer
1.3.1.4Kompetenz DE-4 – Kreuzung, Einmündung, Einfahren
Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen und Einmündungen befahren sowie einfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
Kommunikation beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
Fahrlehrer
1.3.1.5Kompetenz DE-5 – Schienenverkehr
Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform mit Schienenverkehr umgehen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Umgang mit Schienenverkehr
Fahrzeugpositionierung beim Umgang mit Schienenverkehr
Fahrlehrer
Geschwindigkeitsanpassung beim Umgang mit Schienenverkehr
Kommunikation beim Umgang mit Schienenverkehr
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Umgang mit Schienenverkehr
Kommentierendes Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr
1.3.1.6Kompetenz DE-6 – Haltestelle, Fußgängerüberweg
Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen und Fußgängerüberwege befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen
Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen
Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen
Kommunikation beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen
Kommentierendes Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen
Fahrlehrer
1.3.1.7Kompetenz DE-7 – Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel
Fahrlehrer der Klasse DE können sich unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform einfädeln und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln sowie Fahrstreifenwechsel anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
Fahrzeugpositionierung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
Geschwindigkeitsanpassung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
Kommunikation beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
Kommentierendes Fahren beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
Fahrlehrer
1.3.1.8Kompetenz DE-8 – Vorbeifahren, Überholen
Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform vorbeifahren und überholen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim
Fahrlehrer
Vorbeifahren und Überholen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Vorbeifahren und Überholen
Fahrzeugpositionierung beim Vorbeifahren und Überholen
Geschwindigkeitsanpassung beim Vorbeifahren und Überholen
Kommunikation beim Vorbeifahren und Überholen
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Vorbeifahren und Überholen
Kommentierendes Fahren beim Vorbeifahren und Überholen
1.3.26Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben“
1.3.2.1Kompetenz DE-1 – Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt rückwärts nach rechts fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Fahrzeugpositionierung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Geschwindigkeitsanpassung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Kommunikation beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Kommentierendes Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Fahrlehrer
1.3.2.2Kompetenz DE-2 – Rückwärts in eine Parklücke (Längsaufstellung)
Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform rückwärts in eine Parklücke fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke
Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke
Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke
Kommunikation beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke
Fahrlehrer
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke
Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke
1.3.2.3Kompetenz DE-3 – Rückwärts quer oder schräg einparken
Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform rückwärts quer/schräg einparken und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim rückwärts quer/schräg einparken anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim rückwärts quer/schräg einparken
Fahrzeugpositionierung beim rückwärts quer/schräg einparken
Geschwindigkeitsanpassung beim rückwärts quer/schräg einparken
Kommunikation beim rückwärts quer/schräg einparken
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim rückwärts quer/schräg einparken
Kommentierendes Fahren beim rückwärts quer/schräg einparken
Fahrlehrer
1.3.2.4Kompetenz DE-4 – Halten zum Ein- oder Aussteigen
Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform zum Ein- oder Aussteigen halten und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Halten zum Ein- oder Aussteigen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Halten zum Ein- oder Aussteigen
Fahrzeugpositionierung beim Halten zum Ein- oder Aussteigen
Geschwindigkeitsanpassung beim Halten zum Ein- oder Aussteigen
Kommunikation beim Halten zum Ein- oder Aussteigen
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Halten zum Ein- oder Aussteigen
Kommentierendes Fahren beim Halten zum Ein- oder Aussteigen
Fahrlehrer
1.3.2.5Kompetenz DE-5 – Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse DE sicher, routiniert und regelkonform rückwärts um eine Ecke nach links fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
Fahrlehrer
Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
Kommunikation beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links

I)
Qualitätskriterien für den Theoretischen Unterricht