Abschnitt | Unter- richts- einheiten | Zulässige Lehrkräfte gemäß § 9 DV-FahrlG | |
1 | 160 | Klassenspezifische Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse CE | |
1.1 | 80 | Fachliches Professionswissen | |
1.1.1 | 30 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“ | |
1.1.1.1 | 24 | Kompetenz CE-1 – Fahraufgaben und Grundfahraufgaben Fahrlehrer der Klasse CE können die verschiedenen Fahraufgaben und Grundfahraufgaben für Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäß den Fahraufgabenkatalogen erläutern. Sie können die Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben erläutern. Sie können die Kompetenz von Fahrschülern zur Durchführung von Fahraufgaben und Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompetenzbereiche beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer |
1.1.1.2 | 6 | Kompetenz CE-2– Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse CE kennen die Unfallbeteiligung sowie die typischen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft. Sie können typische Unfälle dieser Gruppen analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.1.2 | 26 | Kompetenzbereich „Recht“ | |
1.1.2.1 | 14 | Kompetenz CE-1 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiet Fahrlehrer der Klasse CE können die klassenspezifischen, für das Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Jurist |
1.1.2.2 | 12 | Kompetenz CE-2 – Beförderungs- und Berufskraftfahrerrecht Fahrlehrer der Klasse CE können die klassenspezifischen für den gewerblichen Gütertransport relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Jurist |
1.1.3 | 24 | Kompetenzbereich „Technik“ | |
1.1.3.1 | 24 | Kompetenz CE-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse CE kennen die Aufgaben, den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugkombinationen. Sie kennen die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Bestandteile. Sie können erläutern, wie Personen und Ladung in Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen gesichert werden und dieses Wissen anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Ingenieur |
1.2 | 58 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen | |
1.2.1 | 46 | Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“ | |
1.2.1.1 | 6 | Kompetenz CE-1 – System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen: Fahrlehrer der Klasse CE können ihren Theorieunterricht, ihre Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorielernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrausbildung im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ausrichten. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.2.1.2 | 16 | Kompetenz CE-2 – Gestaltung des Theorieunterrichts: Fahrlehrer der Klasse CE können Theorieunterricht der Klassen C/CE planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts durchführen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.2.1.3 | 24 | Kompetenz CE-3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung: Fahrlehrer der Klasse CE können Fahrpraktische Ausbildung der Klassen C/CE/T planen. Sie können Fahrpraktische Ausbildung der Klassen C/CE unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung durchführen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.2.2 | 4 | Kompetenzbereich „Erziehen“ | |
1.2.2.1 | 4 | Kompetenz CE-1 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen: Fahrlehrer der Klasse CE können die für Führer von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen typischen Fahrmotive erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler |
1.2.3 | 8 | Kompetenzbereich „Beurteilen“ | |
1.2.3.1 | 8 | Kompetenz CE-1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung: Fahrlehrer der Klasse CE können Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern beurteilen, die eine Fahrerlaubnis im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge erwerben möchten. Sie können die Ergebnisse der Beurteilung nutzen, um ihre Fahrschüler bezüglich des weiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.3 | 22 | Fahrerisches Professionswissen | |
1.3.1 | 14 | Kompetenzbereich „Fahraufgaben“ | |
1.3.1.1 | Kompetenz CE-1 – Geradeausfahren Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform geradeausfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.2 | Kompetenz CE-2 – Kurve Fahrlehrer der Klasse CE können Kurven unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kurven anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.3 | Kompetenz CE-3 – Kreisverkehr Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreisverkehren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.4 | Kompetenz CE-4 – Kreuzung, Einmündung, Einfahren Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen und Einmündungen befahren sowie einfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.5 | Kompetenz CE-5 – Schienenverkehr Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform mit Schienenverkehr umgehen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.6 | Kompetenz CE-6 – Haltestelle, Fußgängerüberweg Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen und Fußgängerüberwege befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.7 | Kompetenz CE-7 – Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel Fahrlehrer der Klasse CE können sich unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform einfädeln und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln sowie Fahrstreifenwechsel anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
| |||
1.3.1.8 | Kompetenz CE-8 – Vorbeifahren, Überholen Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform vorbeifahren und überholen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Vorbeifahren und Überholen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2 | 8 | Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben“ | |
1.3.2.1 | Kompetenz CE-1 – Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt rückwärts nach rechts fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.2 | Kompetenz CE-2 – Rückwärts in eine Parklücke (Längsaufstellung) Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform rückwärts in eine Parklücke fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.3 | Kompetenz CE-3 – Rückwärts quer oder schräg einparken Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform rückwärts quer/schräg einparken und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim rückwärts quer/schräg einparken anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.4 | Kompetenz CE-4 – Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren und versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
| |||
1.3.2.5 | Kompetenz CE-5 – Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links (Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger) Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform durch Rückwärtsfahren nach links umkehren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.6 | Kompetenz CE-6 – Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen (Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger) Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
| |||
1.3.2.7 | Kompetenz CE-7 – Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger) Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren um eine Ecke nach links und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.8 | Kompetenz CE-8 – Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger) Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren und versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer |
Abschnitt | Unter- richts- einheiten | Zulässige Lehrkräfte gemäß § 9 DV-FahrlG | |
1 | 160 | Klassenspezifische Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse DE | |
1.1 | 82 | Fachliches Professionswissen | |
1.1.1 | 28 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“ | |
1.1.1.1 | 24 | Kompetenz DE-1 – Fahraufgaben und Grundfahraufgaben Fahrlehrer der Klasse DE können die verschiedenen Fahraufgaben und Grundfahraufgaben für KOM gemäß den Fahraufgabenkatalogen erläutern. Sie können die Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben erläutern. Sie können die Kompetenz von Fahrschülern zur Durchführung von Fahraufgaben und Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompetenzbereiche beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer |
1.1.1.2 | 4 | Kompetenz DE-2– Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse DE kennen die Unfallbeteiligung sowie die typischen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von KOM-Fahrern. Sie können typische KOM-Unfälle analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
| |||
1.1.2 | 26 | Kompetenzbereich „Recht“ | |
1.1.2.1 | 12 | Kompetenz DE-1 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse DE können die klassenspezifischen, für das Führen von KOM relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Jurist |
1.1.2.2 | 14 | Kompetenz DE-2 – Beförderungs- und Berufskraftfahrerrecht Fahrlehrer der Klasse DE können die klassenspezifischen für die gewerbliche Personenbeförderung und die Tätigkeit als Berufskraftfahrer relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Jurist |
1.1.3 | 28 | Kompetenzbereich „Technik“ | |
1.1.3.1 | 28 | Kompetenz DE-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse DE kennen die Aufgaben, den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von KOM. Sie kennen die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Bestandteile. Sie können erläutern, wie Personen und Ladung in KOM gesichert werden und dieses Wissen anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Ingenieur |
1.2 | 56 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen | |
1.2.1 | 44 | Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“ | |
1.2.1.1 | 4 | Kompetenz DE-1 – System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen: Fahrlehrer der Klasse DE können ihren Theorieunterricht, ihre Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorielernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen der KOM-Fahrausbildung ausrichten. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.2.1.2 | 16 | Kompetenz DE-2 – Gestaltung des Theorieunterrichts: Fahrlehrer der Klasse DE können Theorieunterricht der Klasse D planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts durchführen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.2.1.3 | 24 | Kompetenz DE-3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung: Fahrlehrer der Klasse DE können Fahrpraktische Ausbildung der Klassen D/DE planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung durchführen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.2.2 | 4 | Kompetenzbereich „Erziehen“ | |
1.2.2.1 | 4 | Kompetenz DE-1 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen: Fahrlehrer der Klasse DE können die für Führer von KOM typischen Fahrmotive und die besondere Verantwortung im Straßenverkehr erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. | Bildungswissenschaftler |
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| |||
1.2.3 | 8 | Kompetenzbereich „Beurteilen“ | |
1.2.3.1 | 8 | Kompetenz DE-1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung: Fahrlehrer der Klasse DE können Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern beurteilen, die eine Fahrerlaubnis im KOM-Bereich erwerben möchten. Sie können die Ergebnisse der Beurteilung nutzen, um ihre Fahrschüler bezüglich desweiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.3 | 22 | Fahrerisches Professionswissen | |
1.3.1 | 16 | Kompetenzbereich „Fahraufgaben“ | |
1.3.1.1 | Kompetenz DE-1 – Geradeausfahren Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform geradeausfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.2 | Kompetenz DE-2 – Kurve Fahrlehrer der Klasse DE können Kurven unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kurven anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
| |||
1.3.1.3 | Kompetenz DE-3 – Kreisverkehr Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreisverkehren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.4 | Kompetenz DE-4 – Kreuzung, Einmündung, Einfahren Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen und Einmündungen befahren sowie einfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.5 | Kompetenz DE-5 – Schienenverkehr Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform mit Schienenverkehr umgehen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
| |||
1.3.1.6 | Kompetenz DE-6 – Haltestelle, Fußgängerüberweg Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen und Fußgängerüberwege befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.7 | Kompetenz DE-7 – Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel Fahrlehrer der Klasse DE können sich unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform einfädeln und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln sowie Fahrstreifenwechsel anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.8 | Kompetenz DE-8 – Vorbeifahren, Überholen Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform vorbeifahren und überholen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim | Fahrlehrer | |
Vorbeifahren und Überholen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| |||
1.3.2 | 6 | Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben“ | |
1.3.2.1 | Kompetenz DE-1 – Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt rückwärts nach rechts fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.2 | Kompetenz DE-2 – Rückwärts in eine Parklücke (Längsaufstellung) Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform rückwärts in eine Parklücke fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
| |||
1.3.2.3 | Kompetenz DE-3 – Rückwärts quer oder schräg einparken Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform rückwärts quer/schräg einparken und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim rückwärts quer/schräg einparken anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.4 | Kompetenz DE-4 – Halten zum Ein- oder Aussteigen Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform zum Ein- oder Aussteigen halten und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Halten zum Ein- oder Aussteigen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.5 | Kompetenz DE-5 – Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse DE sicher, routiniert und regelkonform rückwärts um eine Ecke nach links fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
|
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1)
Qualitätskriterien für die Fahrschulausbildung (Fundstelle: BGBl. I 2018, 34)
Qualitätskriterien für die Fahrschulausbildung (Fundstelle: BGBl. I 2018, 34)
- I)
- Qualitätskriterien für den Theoretischen Unterricht