§ 17 Abweichungen von der Projektdokumentation (1) Ergibt sich bei der Projekttätigkeit oder beim Überwachungssystem eine Abweichung von den der Zustimmung zugrunde liegenden Unterlagen, so hat der Projektträger dies dem Umweltbundesamt und der Verifizierungsstelle unverzüglich anzuzeigen. Hierbei sind alle für die Beurteilung der Abweichungen erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
(2) Die Verifizierungsstelle prüft anhand der Unterlagen und soweit erforderlich vor Ort, welchen Einfluss die Abweichungen auf die Projekttätigkeit haben können, und teilt das Ergebnis der Prüfung dem Umweltbundesamt mit.
(3) Das Umweltbundesamt entscheidet innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung der Verifizierungsstelle, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Zustimmung weiterhin vorliegen. Das Umweltbundesamt widerruft die Zustimmung zur Projekttätigkeit ganz oder teilweise, soweit die Voraussetzungen für die Zustimmung nicht mehr vorliegen.
(4) Einen Projektträgerwechsel nach der Zustimmung zu einer Projekttätigkeit stellt das Umweltbundesamt auf Antrag fest, sofern dem eintretenden Projektträger die Zustimmung zu einer Projekttätigkeit nicht gemäß § 11 versagt wurde und der eintretende Projektträger die Erklärungen nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 schriftlich oder elektronisch abgegeben hat. Der Antrag muss schriftlich oder elektronisch gestellt werden, die beschriebenen Erklärungen enthalten und von dem ursprünglichen und dem eintretenden Projektträger unterschrieben werden. Nach der Feststellung des Projektträgerwechsels übernimmt der eintretende Projektträger alle Rechte und Pflichten des ausgeschiedenen Projektträgers.
§ 18 Überwachungsbericht, Überwachungszeitraum (1) Der Überwachungsbericht muss auf einen Zeitraum bezogen sein, der sowohl innerhalb des Anrechnungszeitraums als auch innerhalb eines Verpflichtungsjahres liegt (Überwachungszeitraum).
(2) Der Überwachungsbericht enthält folgende Angaben und Unterlagen:
1.
die Projektnummer,
2.
den Namen und die Anschrift des Projektträgers,
3.
das Datum, an dem die ersten Upstream-​Emissionsminderungen durch die Projekttätigkeit erreicht wurden,
4.
eine zusammenfassende Darstellung der Projekttätigkeit mit
a)
einer kurzen Beschreibung der Maßnahmen zur Upstream-​Emissionsminderung,
b)
einer Beschreibung der installierten Technologie und Geräte, relevanter Zeitpunkte für die Projekttätigkeit einschließlich Informationen zur Errichtung und Inbetriebnahme sowie zu den Betriebszeiträumen,
5.
den Überwachungszeitraum,
6.
die Höhe der Upstream-​Emissionsminderungen, die im Überwachungszeitraum erreicht wurden, in Kilogramm Kohlenstoffdioxid-​Äquivalent sowie ihre Ermittlung,
7.
Angaben zur Umsetzung der Projekttätigkeit im Überwachungszeitraum,
8.
die feststehenden verwendeten Werte der Parameter, die in der Projektdokumentation vorgegeben sind, jeweils mit
a)
der Maßeinheit,
b)
der Quelle und
c)
einer Beschreibung des Wertes,