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§ 1 ATGV - Regelungsgegenstand
Stand 31.05.2020
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§ 1 Regelungsgegenstand
Diese Verordnung regelt die bei grenzüberschreitenden dienstlichen Maßnahmen erforderlichen Abweichungen von den allgemein für Bundesbedienstete geltenden Vorschriften über die Gewährung von Trennungsgeld.