§ 1 RegelungsgegenstandDiese Verordnung regelt die bei grenzüberschreitenden dienstlichen Maßnahmen erforderlichen Abweichungen von den allgemein für Bundesbedienstete geltenden Vorschriften über die Gewährung von Trennungsgeld.
Diskussion zu § 1 ATGV
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28.07.2025 06:38
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