§ 7 StimmRMV - Ersatz für die Unterschrift bei der elektronischen Übermittlung einer Mitteilung
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§ 7 Ersatz für die Unterschrift bei der elektronischen Übermittlung einer MitteilungAnstelle der eigenhändigen Unterschrift bei einer schriftlichen Mitteilung tritt im Falle einer elektronischen Übermittlung einer Mitteilung die Angabe des vollständigen Namens der natürlichen Person, die die Verantwortung für den Inhalt der Mitteilung trägt.
Diskussion zu § 7 StimmRMV
LX
27.06.2025 00:11
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