- 1.
Qualitätssicherung bei der Planung und Durchführung von Anwendungen radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen einschließlich der physikalisch-technischen Qualitätssicherung,
- 2.
Auswahl der einzusetzenden Ausrüstungen, Geräte und Vorrichtungen,
- 3.
Überwachung der Exposition von Personen, an denen radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung angewendet werden,
- 4.
Überwachung der Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte,
- 5.
Untersuchung von Vorkommnissen,
- 6.
Durchführung der Risikobeurteilung für Behandlungen und
- 7.
Unterweisung und Einweisung der bei der Anwendung tätigen Personen.