Open user menu
§ 2 StrlSchV - Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten
Stand 04.06.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 2 Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten
Tätigkeiten, die den in Anlage 1 genannten nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten zuzuordnen sind, dürfen nicht ausgeübt werden.