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§ 7 DIFG - Jahresrechnung
Stand 16.07.2020
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§ 7 Jahresrechnung
Das Bundesministerium der Finanzen stellt am Schluss eines jeden Rechnungsjahres die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens auf und fügt sie den Übersichten zur Haushaltsrechnung des Bundes bei.