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§ 20 NotVPV - Löschung des Postfachs
Stand 05.07.2021
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§ 20 Löschung des Postfachs
Gesperrte besondere elektronische Notarpostfächer werden einschließlich der darin gespeicherten Nachrichten sechs Monate nach dem Ende der amtlichen Tätigkeit gelöscht.