§ 20 NotVPV - Löschung des Postfachs
§ 20 Löschung des Postfachs Gesperrte besondere elektronische Notarpostfächer werden einschließlich der darin gespeicherten Nachrichten sechs Monate nach dem Ende der amtlichen Tätigkeit gelöscht.
Diskussion zu § 20 NotVPV
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30.03.2025 23:21