Open user menu
§ 12 BewachV - Anerkennung anderer Nachweise
Stand 04.07.2019
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 12 Anerkennung anderer Nachweise
Inhaber der in § 8 Nummer 1 bis 3 genannten Nachweise bedürfen nicht der Prüfung nach § 9.