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§ 5 EAMIV - Datenschutz und Datensicherheit
Stand 30.06.2020
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§ 5 Datenschutz und Datensicherheit
Bei der Bereitstellung der Daten in der maschinenlesbaren Fassung sind dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit zu treffen.