Nummer 5 Satz 1 oder Abschnitt IV Buchstabe b Nummer 5 Satz 1 einen gentechnisch veränderten Organismus oder dort genannten Abfall transportiert,
5.
entgegen § 16 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt III Buchstabe a Nummer 8 Satz 3 oder Abschnitt IV Buchstabe a Nummer 14 kontaminierte Abluft rückführt,
6.
entgegen § 16 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt IV Buchstabe a Nummer 9 Satz 2 einen Tierraum anschließt,
7.
entgegen § 17 Absatz 2 Satz 1 eine Betriebsanweisung nicht oder nicht rechtzeitig erstellt,
8.
entgegen § 17 Absatz 4 Satz 1 oder 2 einen Beschäftigten nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig unterweist,
9.
entgegen § 23 Absatz 1 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass Abwasser oder Abfall vorbehandelt wird,
10.
entgegen § 26 Absatz 1 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass dort genannter Abfall oder dort genanntes Abwasser sterilisiert wird,
11.
entgegen § 26 Absatz 2 Satz 2 nicht dafür sorgt, dass ein Gerät in der dort genannten Weise ausgelegt ist, oder
12.
entgegen § 29 Absatz 1 Satz 1 einen Beauftragten für die Biologische Sicherheit nicht oder nicht rechtzeitig bestellt.
Allgemeine Kriterien für die Risikobewertung von Organismen bei gentechnischen Arbeiten, sofern relevant:
1.
Informationen über Spender- und Empfängerorganismen bzw. Ausgangsorganismen
a)
Name und Bezeichnung
b)
Grad der Verwandtschaft
c)
Herkunft
d)
Information über reproduktive Zyklen (sexuell/asexuell) des Ausgangsorganismus oder ggf. des Empfängerorganismus
e)
Angaben über frühere gentechnische Veränderungen
f)
Stabilität des Empfängerorganismus in Bezug auf die einschlägigen genetischen Merkmale
g)
Pathogenität des Organismus für abwehrgesunde Menschen oder Tiere
h)
kleinste infektiöse Dosis
i)
Toxizität für die Umwelt sowie Toxizität und Allergenität für Menschen
j)
Widerstandsfähigkeit des Organismus: Überleben des Organismus bzw. Erhalten der Vermehrungs- und Infektionsfähigkeit von Mikroorganismen unter relevanten Bedingungen
k)
Kolonisierungskapazität
l)
Wirtsbereich
m)
Art der Übertragung, z. B. durch
direkten oder indirekten Kontakt mit der verletzten oder unverletzten Haut oder Schleimhaut
Aerosole oder Staub über den Atemtrakt
Wasser oder Lebensmittel über den Verdauungstrakt
Biss, Stich oder Injektion sowie über die Keimbahn bei tierischen Überträgern
diaplazentare Übertragung
n)
Möglichkeit der Übertragung von Krankheitserregern durch den Organismus
o)
Verfügbarkeit von Therapeutika und/oder Impfstoffen und/oder anderen wirksamen Methoden zur Verhütung und Behandlung von humanen Erkrankungen
p)
Art und Eigenschaften der in den Organismen enthaltenen Vektoren: