- Nummer 5 Satz 1 oder Abschnitt IV Buchstabe b Nummer 5 Satz 1 einen gentechnisch veränderten Organismus oder dort genannten Abfall transportiert,
- 5.
- entgegen § 16 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt III Buchstabe a Nummer 8 Satz 3 oder Abschnitt IV Buchstabe a Nummer 14 kontaminierte Abluft rückführt,
- 6.
- entgegen § 16 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt IV Buchstabe a Nummer 9 Satz 2 einen Tierraum anschließt,
- 7.
- entgegen § 17 Absatz 2 Satz 1 eine Betriebsanweisung nicht oder nicht rechtzeitig erstellt,
- 8.
- entgegen § 17 Absatz 4 Satz 1 oder 2 einen Beschäftigten nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig unterweist,
- 9.
- entgegen § 23 Absatz 1 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass Abwasser oder Abfall vorbehandelt wird,
- 10.
- entgegen § 26 Absatz 1 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass dort genannter Abfall oder dort genanntes Abwasser sterilisiert wird,
- 11.
- entgegen § 26 Absatz 2 Satz 2 nicht dafür sorgt, dass ein Gerät in der dort genannten Weise ausgelegt ist, oder
- 12.
- entgegen § 29 Absatz 1 Satz 1 einen Beauftragten für die Biologische Sicherheit nicht oder nicht rechtzeitig bestellt.
Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1)
Allgemeine Kriterien für die Risikobewertung (Fundstelle: BGBl. I 2019, 1248 - 1250)
Allgemeine Kriterien für die Risikobewertung (Fundstelle: BGBl. I 2019, 1248 - 1250)
Allgemeine Kriterien für die Risikobewertung von Organismen bei gentechnischen Arbeiten, sofern relevant:
- 1.
- Informationen über Spender- und Empfängerorganismen bzw. Ausgangsorganismen
- a)
- Name und Bezeichnung
- b)
- Grad der Verwandtschaft
- c)
- Herkunft
- d)
- Information über reproduktive Zyklen (sexuell/asexuell) des Ausgangsorganismus oder ggf. des Empfängerorganismus
- e)
- Angaben über frühere gentechnische Veränderungen
- f)
- Stabilität des Empfängerorganismus in Bezug auf die einschlägigen genetischen Merkmale
- g)
- Pathogenität des Organismus für abwehrgesunde Menschen oder Tiere
- h)
- kleinste infektiöse Dosis
- i)
- Toxizität für die Umwelt sowie Toxizität und Allergenität für Menschen
- j)
- Widerstandsfähigkeit des Organismus: Überleben des Organismus bzw. Erhalten der Vermehrungs- und Infektionsfähigkeit von Mikroorganismen unter relevanten Bedingungen
- k)
- Kolonisierungskapazität
- l)
- Wirtsbereich
- m)
- Art der Übertragung, z. B. durch
- –
- direkten oder indirekten Kontakt mit der verletzten oder unverletzten Haut oder Schleimhaut
- –
- Aerosole oder Staub über den Atemtrakt
- –
- Wasser oder Lebensmittel über den Verdauungstrakt
- –
- Biss, Stich oder Injektion sowie über die Keimbahn bei tierischen Überträgern
- –
- diaplazentare Übertragung
- n)
- Möglichkeit der Übertragung von Krankheitserregern durch den Organismus
- o)
- Verfügbarkeit von Therapeutika und/oder Impfstoffen und/oder anderen wirksamen Methoden zur Verhütung und Behandlung von humanen Erkrankungen
- p)
- Art und Eigenschaften der in den Organismen enthaltenen Vektoren: