NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Verwaltungsvollstreckung eines vorausgehenden Verwaltungsaktes nach § 6 Absatz 1 VwVG durch die Bundespolizei
1.1Mahnung nach § 3 Absatz 3 VwVG3,60
1.2Ersatzvornahme einer vertretbaren Handlung nach § 10 VwVGnach Zeitaufwand
1.3Zwangsgeld nach § 11 VwVG67,20
1.4Unmittelbarer Zwang nach § 12 VwVGnach Zeitaufwand
2Verwaltungsvollstreckung ohne vorausgehenden Verwaltungsakt nach § 6 Absatz 2 VwVG durch die Bundespolizei
2.1Ersatzvornahme einer vertretbaren Handlung nach § 10 VwVGnach Zeitaufwand
2.2Unmittelbarer Zwang nach § 12 VwVGnach Zeitaufwand
3Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1 und 2.2 sind neben den Gebühren folgende Kosten als Auslagen zu erheben:
3.1Kosten für Dolmetscher
3.2bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1.2, 1.4, 2.1 und 2.2:
3.2.1Kosten für den Einsatz von Hubschraubern, Booten, Schiffen und Wasserwerfern
3.2.2Kosten für die Reinigung verunreinigter Diensträume, Dienstfahrzeuge, Uniformen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet werden
3.2.3Kosten anderer Behörden und Dritter




NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Anordnung der Präsidentin/des Präsidenten der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zur Abwehr von netzspezifischen Gefahren nach § 15 Absatz 1 BDBOSGnach Zeitaufwand
2Heranziehung von Dritten durch Heranziehungsbescheid, um notwendige Auskünfte nach § 15 Absatz 4 BDBOSG zu erlangennach Zeitaufwand
3Erteilung eines Zertifikats nach § 15a Absatz 2 Satz 1 BDBOSG
3.1für eine Funkleitstelle
3.1.1ohne technische Prüfung der Funkleitstelle durch die BDBOS
3.1.1.1Erteilung des Zertifikats401,00
3.1.1.2Prüfung daraufhin, ob die Funkleitstelle die nachzuweisenden Leistungsmerkmale aufweist (zusätzlich zur Gebühr nach Nummer 3.1.1.1)3,83
pro nachzuweisendem
Leistungsmerkmal
3.1.2mit technischer Prüfung der Funkleitstelle durch die BDBOSnach Zeitaufwand
3.2für ein sonstiges Endgerät
3.2.1ohne technische Prüfung des sonstigen Endgerätes durch die BDBOS
3.2.1.1Erteilung des Zertifikats334,00
3.2.1.2Prüfung daraufhin, ob das sonstige Endgerät die nachzuweisenden Leistungsmerkmale aufweist (zusätzlich zur Gebühr nach Nummer 3.2.1.1)3,83
pro nachzuweisendem
Leistungsmerkmal
3.2.2mit technischer Prüfung des sonstigen Endgerätes durch die BDBOSnach Zeitaufwand
4Erteilung eines Änderungszertifikats nach § 15a Absatz 3 Satz 1 und 2 BDBOSG
4.1für eine Funkleitstelle
4.1.1ohne technische Prüfung der Funkleitstelle durch die BDBOS
4.1.1.1Erteilung des Änderungszertifikats548,00
4.1.1.2Prüfung daraufhin, ob die Änderung den Änderungsfallgruppen zuzuordnen ist (zusätzlich zur Gebühr nach Nummer 4.1.1.1)18,60
pro Änderungsfall-
gruppe
4.1.1.3Prüfung daraufhin, ob die Funkleitstelle die nachzuweisenden Leistungsmerkmale aufweist (zusätzlich zu den Gebühren nach den Nummern 4.1.1.1 und 4.1.1.2)8,61
pro nachzuweisendem
Leistungsmerkmal
4.1.2mit technischer Prüfung der Funkleitstelle durch die BDBOSnach Zeitaufwand
4.2für ein sonstiges Endgerät
4.2.1ohne technische Prüfung des sonstigen Endgerätes durch die BDBOS
4.2.1.1Erteilung des Änderungszertifikats481,00
4.2.1.2Prüfung daraufhin, ob die Änderung den Änderungsfallgruppen zuzuordnen ist (zusätzlich zur Gebühr nach Nummer 4.2.1.1)18,60
pro Änderungsfall-
gruppe
4.2.1.3Prüfung daraufhin, ob das sonstige Endgerät die nachzuweisenden Leistungsmerkmale aufweist (zusätzlich zu den Gebühren nach den Nummern 4.2.1.1 und 4.2.1.2)8,61
pro nachzuweisendem
Leistungsmerkmal
4.2.2mit technischer Prüfung des sonstigen Endgerätes durch die BDBOSnach Zeitaufwand
5Entscheidung über die angezeigte Änderung eines zertifizierten Endgerätes nach § 15a Absatz 3 Satz 5 BDBOSG180,00
6Ausnahmegenehmigung zur Verwendung nicht zertifizierter Endgeräte nach § 15a Absatz 4 Satz 1 BDBOSG593,00