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§ 52 HebG - Bekanntmachung
Stand 04.03.2021
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§ 52 Bekanntmachung
Das Bundesministerium für Gesundheit macht die jeweils aktuelle Fassung des Anhangs V Nummer 5.5.2 der Richtlinie 2005/36/EG im Bundesanzeiger bekannt.