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§ 53 HebG - Europäischer Berufsausweis
Stand 04.03.2021
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§ 53 Europäischer Berufsausweis
Für den Fall einer Einführung eines Europäischen Berufsausweises für den Hebammenberuf gelten die Regelungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen dieses Teils entsprechend.