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§ 18 ZensG 2022 - Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen
Stand 08.01.2021
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§ 18 Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen
An Anschriften mit reinen Gemeinschaftsunterkünften darf keine Gebäude- und Wohnungszählung nach § 9 durchgeführt werden.