§ 18 ZensG 2022 - Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen
§ 18 Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen An Anschriften mit reinen Gemeinschaftsunterkünften darf keine Gebäude- und Wohnungszählung nach § 9 durchgeführt werden.